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Arbeitgeber

Nutzen Sie unseren praktischen Arbeitgeberservice

Sie als Arbeitgeber finden in der BKK Akzo Nobel einen verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner. Nutzen Sie unsere zahlreichen Angebote rund um sozialversicherungsrechtliche Fragen, die speziell auf Ihre betrieblichen Aufgaben zugeschnitten sind.

All unsere Services für Arbeitgeber

Daten zur Beitragsabführung

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Beitragssätzen der Sozialversicherung.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Motivierte, gesunde und leistungsstarke Mitarbeiter sind die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.

Informationsportal für Arbeitgeber

Das Online-Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung.

2-spaltiges Teaser Kachelelement Arbeitgeber

Lohnfortzahlung

Meldet sich ein Mitarbeiter krank oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen Ihnen als Arbeitgeber Kosten durch Arbeitsausfall und Lohnfortzahlung.

Prüfung der Hauptberuflichkeit

In allen Fragen rund um die Beurteilung einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Minijob

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 520 € oder weniger im Monat, liegt ein sogenannter Minijob vor. Als geringfügig Beschäftigter und in einem Minijob ist man versicherungsfrei.

Midijob

Verdient ein Arbeitnehmer zwischen 520,01 € und 2.000,00 € monatlich, liegt ein sogenannter Midijob vor. Hier gilt für den Arbeitnehmer eine besondere Beitragsberechnung.

SV.NET

Mit unserem Serviceangebot sv.net können Arbeitgeber Ihre Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise einfach erfassen und datensicher auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg an uns übermitteln. Das Programm und die Registrierung sind für viele Arbeitgeber kostenlos.

Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland

Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer befristet ins Ausland entsenden, können sich Änderungen in der Sozialversicherung ergeben. Nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt deutsches Recht.


Fälligkeiten für 2023

Fälligkeit bedeutet, spätestens an diesem Tag müssen die Sozialversicherungsbeiträge auf einem unserer Bankkonten eingegangen sein.
Monat Fälligkeit
Dezember-Beiträge 27.12.2022
Januar-Beiträge 27.01.2023
Februar-Beiträge 24.02.2023
März-Beiträge 29.03.2023
April-Beiträge 26.04.2023
Mai-Beiträge 26.05.2023
Juni-Beiträge 28.06.2023
Juli-Beiträge 27.07.2023
August-Beiträge 29.08.2023
September-Beiträge 27.09.2023
Oktober-Beiträge 27.10.2023
November-Beiträge 28.11.2023
Dezember-Beiträge 27.12.2023
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