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Arbeitgeber

Nutzen Sie unseren praktischen Arbeitgeberservice

Sie als Arbeitgeber finden in der BKK Akzo Nobel einen verlässlichen und kompetenten Ansprechpartner. Nutzen Sie unsere zahlreichen Angebote rund um sozialversicherungsrechtliche Fragen, die speziell auf Ihre betrieblichen Aufgaben zugeschnitten sind.

All unsere Services für Arbeitgeber

Daten zur Beitragsabführung

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Beitragssätzen der Sozialversicherung.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Motivierte, gesunde und leistungsstarke Mitarbeiter sind die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.

Informationsportal für Arbeitgeber

Das Online-Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei Fragen rund um die Sozialversicherung.

Lohnfortzahlung

Meldet sich ein Mitarbeiter krank oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen Ihnen als Arbeitgeber Kosten durch Arbeitsausfall und Lohnfortzahlung.

Prüfung der Hauptberuflichkeit

In allen Fragen rund um die Beurteilung einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Minijob

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 556 € oder weniger im Monat, liegt ein sogenannter Minijob vor. Als geringfügig Beschäftigter und in einem Minijob ist man versicherungsfrei.

Midijob

Verdient ein Arbeitnehmer zwischen 556,01 € und 2.000,00 € monatlich, liegt ein sogenannter Midijob vor. Hier gilt für den Arbeitnehmer eine besondere Beitragsberechnung.

SV Meldeportal

Das SV-Meldeportal hat das Vorgängerprodukt sv.net zum Jahreswechsel 2023/2024 abgelöst. Es ist eine Webanwendung für die Abgabe Ihrer Meldungen und Beitragsnachweise. Dabei funktioniert es als Ausfüllhilfe und stellt auch weiterhin keinen Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm dar.

Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland

Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer befristet ins Ausland entsenden, können sich Änderungen in der Sozialversicherung ergeben. Nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt deutsches Recht.


Fälligkeiten für 2025

Fälligkeit bedeutet, spätestens an diesem Tag müssen die Sozialversicherungsbeiträge auf einem unserer Bankkonten eingegangen sein.
Monat Fälligkeit
Januar-Beiträge 29.01.2025
Februar-Beiträge 26.02.2025
März-Beiträge 27.03.2025
April-Beiträge 28.04.2025
Mai-Beiträge 27.05.2025
Juni-Beiträge 26.06.2025
Juli-Beiträge 29.07.2025
August-Beiträge 27.08.2025
September-Beiträge 26.09.2025
Oktober-Beiträge 29.10.2025
November-Beiträge 26.11.2025
Dezember-Beiträge 23.12.2025
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