Aktuelles für Arbeitgeber

Krankenkassenwahl ab 2021 vereinfacht

Ab 01.01.2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes bürokratisches Verfahren.

Junge Frau arbeitet an ihrem Laptop

Folgende Neuregelungen treten zum Jahreswechsel in Kraft (als Bestandteil des MDK-Reformgesetzes):

  • Arbeitgeber sollen Mitgliedsbescheinigungen fortan elektronisch statt in Papierform erhalten
  • Einführung eines "sofortigen Wahlrechts" bei jedem Arbeitgeber- und Statuswechsel (Entfall der allgemeinen Bindungsfrist)
  • Die allgemeine Bindungsfrist für Bestandsmitglieder ohne Statuswechsel verkürzt sich von 18 auf 12 Monate (besondere Bindungsfrist, z.B. durch Inanspruchnahme eines Wahltarifs, bleibt bestehen)
  • Bei geplantem Kassenwechsel reicht der Aufnahmeantrag (Erklärung des Beitritts); um die Kündigung kümmert sich die neue Krankenkasse

Kontakt zum Thema

zurück nach oben

Ankommen und wohlfühlen: Werden Sie Mitglied

Überdurchschnittliche Leistungen zum attraktiven Preis: Wir überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsangebot und unserem persönlichen Service.