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Krankengeld

Ihr Anspruch auf Krankengeld

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt? Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie von uns – gegebenenfalls erst nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung – das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet. Einzige Einschränkung: Das Krankengeld wegen derselben Krankheit ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Beiträge, die aus dem Krankengeld zu zahlen sind

Aus dem Krankengeld sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld befreit.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Dgitale Übermittlung - eAU

Seit Juli 2022 müssen Ärzte und Krankenhäuser Ihre Krankmeldung nun direkt an Ihre Krankenkasse übermitteln. Erhalten Sie dennoch eine Krankmeldung mit dem Hinweis zur Vorlage bei der Krankenkasse in Papierform, schicken Sie uns diese bitte zu. Aufgrund der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Wunsch nur noch eine Ausfertigung der Krankmeldung in Paierform für Ihre eigenen Unterlagen.  

Auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt inzwischen digital und ist seit Januar 2023 verpflichtend. Zuständig für diese Übermittlung der Meldung sind die Krankenkassen. Wir als BKK Akzo Nobel leiten Ihre AU digital an den Arbeitgeber weiter.

Wichtig zu wissen
Auch wenn keine Krankmeldung mehr vorgelegt werden muss, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nach wie vor umgehend informieren, wenn sie krankgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Die Vorlagepflicht entfällt, aber die Meldepflicht bleibt.

Weitere Informationen finden Sie hier: eAU


Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankengeld

Wie beantrage ich Krankengeld?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Entgelt fort (bei anrechenbaren Vorerkrankungen verkürzen sich die 6 Wochen). Sind diese 6 Wochen überschritten und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und haben uns dies durch entsprechende Krankmeldungen nachgewiesen, senden wir Ihnen automatisch einen Antrag zu. Sobald dieser ausgefüllt bei uns ist, leiten wir alles Weitere in die Wege, um das Krankengeld auszuzahlen.

Wann wird mir mein Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt bis zum „Feststelldatum“, also immer bis zum Tag an dem Sie sich die letzte Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung vom Arzt haben ausstellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.

Wie kann ich Krankmeldungen einreichen?

Sie können uns Ihre Krankmeldungen per Fax, Post und über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen.

Zum Login meine.bkk-akzo.de

eAU
Mittlerweile gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Arztpraxen müssen der Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung übermitteln. Noch sind allerdings nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. 

Wir empfehlen daher, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.

Kontakt zum Thema

Entgeltersatzleistungen

06022 7069-8420

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