Leistungen
Selbsthilfe
Gegenseitige Unterstützung
Selbsthilfe ist in vielen Bereichen der Krankheits- und Problembewältigung eine wichtige Ergänzung zur professionellen medizinischen Versorgung. Menschen in einer speziellen Lebenssituation, mit einem gemeinsamen gesundheitlichen Thema oder mit der gleichen Erkrankung unterstützen sich in verschiedenen Gruppen gegenseitig. Der Vorteil: Sie wissen, wovon sie reden, können vieles nachempfinden und von ihren Erfahrungen profitieren. Die Zahl der Selbsthilfegruppen in Deutschland wird auf 70.000 bis 100.000 geschätzt.
Wir fördern und unterstützen Selbsthilfegruppen
Wir fördern und unterstützen Selbsthilfegruppen und -initiativen in unserer Region bereits seit vielen Jahren – sowohl finanziell als auch mit Information und Beratung. Die Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V ist in Bayern seit 2008 über ein einheitliches Förderverfahren geregelt. Hierzu wurden die „Runden Tische der Krankenkassen“, welche die Förderanträge regional prüfen und bearbeiten, gegründet. Durch das Ein-Ansprechpartner-Modell werden für alle Selbsthilfegruppen die gleichen Chancen und eine entsprechende Verteilung gewährleistet. Eine zusätzliche Antragsstellung bei den beteiligten Krankenkassen ist nicht notwendig.
Neue Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung in Bayern gestartet
Zentrale Anlaufstelle für die Selbsthilfeförderung
Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat eine zentrale Online-Plattform zur Selbsthilfeförderung eingerichtet. Unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de finden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen sowie Selbsthilfeorganisationen gebündelte Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsunterlagen und zuständigen Ansprechpartnern.
Zentrale Anlaufstelle für die Selbsthilfeförderung
Bisher informierten die einzelnen Krankenkassen auf ihren jeweiligen Webseiten über die Förderung der Selbsthilfe. Mit der neuen Plattform steht nun erstmals eine einheitliche, zentrale Anlaufstelle zur Verfügung, die mehr Transparenz schafft und den Zugang zu relevanten Informationen deutlich erleichtert. Ziel ist es, die Selbsthilfeförderung in Bayern möglichst einfach und barrierearm zugänglich zu machen. Antragstellende profitieren dabei von einer klaren Struktur sowie übersichtlich aufbereiteten Informationen, die nun an einem Ort zusammengeführt sind.
Die Webseite bietet unter anderem eine umfassende Übersicht über Fördermöglichkeiten, Antragsformulare zum Download, eine aktuelle Liste der Ansprechpartner, Verlinkungen zu weiterführenden Informationen auf den Seiten der Krankenkassen sowie Jahresberichte und Angaben zu Förderbeträgen – für größtmögliche Transparenz.
Gemeinsame Förderung durch die Krankenkassen
Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern setzt sich aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise deren Verbänden zusammen: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Bayern, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern, IKK classic, KNAPPSCHAFT sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG).
Für das Jahr 2026 stellen die Krankenkassen und ihre Verbände den Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen in Bayern insgesamt über 16,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Förderung der Arbeit und Aktivitäten dieser Einrichtungen entscheidet die GKV-Fördergemeinschaft. Grundlage hierfür ist § 20h SGB V.
Weitere Informationen finden Sie unter: gkv-selbsthilfefoerderung-by.de
Fördermittel in Höhe von ca. 67.000 € für 2026
2025 hat die BKK Akzo Nobel die Selbsthilfeaktivitäten mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 67.000 € gefördert.
Im Jahr 2026 stellt die BKK Akzo Nobel Fördermittel in Höhe von ebenfalls ca. 67.000 € für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen Pauschal- und Projektförderung erfolgte hierbei im Verhältnis 70:30.
Vermittlungshilfe
Sie suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe? Gern vermitteln wir Ihnen eine passende Gruppe. Adressen und Ansprechpartner der einzelnen Selbsthilfegruppen finden Sie bei NAKOS, Nationale Kontakt- und Informationsstelle.
Zur Kontakt- und Informationsstelle
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes regelt die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung auf Bundesebene für 2026 (Projektförderung)
Kontaktdaten Selbsthilfeförderung
Hier gelangen Sie zu den Kontaktadressen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Bundes- und Landesebene für das Jahr 2026
