Kundenberatung
DiGA - Digitale Gesundheitsanwendungen
App auf Rezept
Seit Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes im Herbst 2020 können sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DiGAs) von den Krankenkassen übernommen werden - die "App auf Rezept". DiGAs unterstützen die Erkennung, Überwachung, Behandlungsverlauf oder Linderung von bestimmten Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Im Gegensatz zu anderen, digitalen Gesundheitsmaßnahmen dienen DiGAs nicht der Primärprävention.
DiGA
Die erstattungsfähigen DiGAs sind in einem offiziellen Verzeichnis eingetragen. Damit ist sichergestellt, dass eine vorab erforderliche Prüfung und Abnahme der Digitalen Gesundheitsanwendung als zugelassenes Medizinprodukt erfolgt ist.
Wie Sie auf die DiGAs zugreifen können
DiGAs müssen vom Arzt verordnet werden oder mittels Nachweises der entsprechenden Indikation auf Antrag von der Krankenkasse genehmigt werden. Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und der Versicherte erhält einen Freischaltcode zur Nutzung der DiGA. Die aktive Nutzung der DiGA seitens des Versicherten ist für einen positiven Handlungsverlauf von entscheidender Bedeutung.