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Funktionstraining und Rehabilitationssport

Ziel der Therapie

Rehabilitationssport und Funktionstraining sind ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Sie richten sich sowohl an Menschen mit körperlichen Einschränkungen bzw. bestimmten Vorerkrankungen/Schädigungen, als auch an behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen. Ziel ist es, ihnen z.B. nach einer Erkrankung oder Operation die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Funktionstraining zielt dabei auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite, Rehabilitationssport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit.

Ärztlich verordneter Rehabilitationssport, auch Rehasport genannt, beinhaltet Übungen, die in anerkannten Gruppen während regelmäßiger Trainingseinheiten durchgeführt werden. Dieser Sport unterstützt die medizinische Rehabilitation, indem er mit sportlichen Aktivitäten und gezielten Spielen arbeitet. Die Ziele des Rehasports sind unter anderem die Verbesserung der Ausdauer und Kraft sowie die Steigerung der Koordination und Flexibilität, quasi Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag.

Rehabilitationssport

  • fördert die Leistungsfähigkeit mithilfe von Sport (z. B. Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen)
  • trainiert Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität
  • stärkt das Selbstbewusstsein von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen

In der Regel verordnet der Arzt 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.

Funktionstraining

  • behandelt gezielt Einschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane (Muskeln, Gelenke etc.) und degenerative und entzündlichen Veränderungen wie Rheuma
  • typisch sind Gruppenübungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie, meist in Form von Trocken- und Wassergymnastik.

Der Arzt verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von 12 Monaten.

NEU: Genehmigungsverzicht

Komplette Kostenübernahme

Der Arzt verordnet Rehabilitationssport und Funktionstraining, wenn es medizinisch notwendig ist. Seit dem 01.01.2025 verzichtet die BKK Akzo Nobel auf die Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining. Betroffene können das Angebot direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen.

Wir tragen die Kosten der Behandlung vollständig. Sie haben keinen Eigenanteil zu zahlen.

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