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Zahnärztliche Behandlung

Kostenübernahme bei zahnärztlichen Behandlungen

Ob bei der Behandlung von Zahnschmerzen oder zum regelmäßigen Kontrolltermin – wir übernehmen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Dazu zählen die Zahnvorsorge, die Versorgung mit Zahnfüllungen, notwendige Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie in medizinisch notwendigen Fällen die Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben.

Zahnvorsorge

Mindestens einmal im Kalenderjahr sollten Erwachsene zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen, Kinder sogar zweimal. Denn je früher Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches erkannt und behandelt werden, desto weniger Zahnsubstanz geht verloren.

Zahnfüllungen

Ein Loch im Zahn muss schnell behandelt werden, damit es nicht noch größer wird. Ihr Zahnarzt wird die Stelle zahnschonend von Karies befreien und das Loch füllen. Wir übernehmen die Kosten für die Behandlung und für Füllmaterialien der Regelversorgung bis zu 100 %. Im sichtbaren Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers) tragen wir die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen. Bei den Seitenzähnen werden die Kosten für Amalgamfüllungen voll übernommen.

Sie möchten eine andere als die gesetzlich vorgesehene Versorgung, z. B. Keramik im nichtsichtbaren Bereich? Ihr Zahnarzt schließt mit Ihnen in diesem Fall eine Mehrkostenvereinbarung ab. Wir übernehmen die Kosten, die bei der Regelversorgung angefallen wären. Darüber hinausgehende Kosten tragen gesetzlich Versicherte normalerweise selbst. 

Zahnärztliche Mehrleistungen

Auch im Bereich Zahngesundheit bieten wir Ihnen eine kassenindividuelle Mehrleistung an: Die professionelle Zahnreinigung. Die umfassende und äußerst gründliche und professionelle Zahnreinigung bei einem Vertragszahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützen wir einmalig zu 50 %, maximal bis zu 60 € pro Kalenderjahr - (wahlweise gegen Vorlage des Erstattungsantrags samt Rechnung oder per Upload der Rechnung über die Service-App oder Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de ). Die Leistungen sind Bestandteil unseres BKK-Gesundheitskontos.

Unter meine.bkk-akzo.de gelangen Sie zur Online-Geschäftsstelle

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Sie benötigen die BKK Akzo Nobel Service-App auch für Freigaben innerhalb der Online-Geschäftsstelle!

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BKK Gesundheitskonto

Mit unserem BKK-Gesundheitskonto können Sie flexibel und individuell zwischen einigen innovativen Mehrleistungen wählen. Dafür stehen Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen pro Jahr mehrere hundert Euro zusätzlich zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten.

Mehr Infos zum Gesundheitskonto

Weitere Informationen Professionelle Zahnreinigung

Zahnersatz

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte feste Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen. Diese wurden im Oktober 2020 erhöht, so dass jetzt folgende Beträge gelten:

Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice-und Versorgungsgesetz –TSVG) wurden die befundbezogenen Festzuschüsse, die bisher 50 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdecken, auf 60 % erhöht. Regelmäßige Vorsorge und ein lückenloses Bonusheft werden weiterhin mit einem höheren Zuschuss belohnt. In der Folge steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft die regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, und zwar auf 70 % (bei stattgefundener Kontrolluntersuchung in den letzten fünf Jahren) bzw. 75 % (wenn Sie zehn Jahre lückenlose Vorsorge nachweisen können). In Härtefällen können wir den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen.

Vor Beginn einer Behandlung erstellt der Zahnarzt für Sie kostenfrei einen Heil- und Kostenplan, der – in Ihrem Interesse! – von uns vor Behandlungsbeginn geprüft und genehmigt wird.

Wie beantrage ich den Festzuschuss für Zahnersatz?

Sie benötigen eine Zahnersatzversorgung? Dann erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser muss vor Behandlungsbeginn bei uns vorgelegt werden. Wir prüfen diesen Plan und bestätigen auf diesem Heil- und Kostenplan den Festzuschuss. Wichtig hierbei: Sind Sie die letzten 5 Jahre oder aber 10 Jahre durchgängig, ohne Unterbrechung, zur zahnärztlichen Vorsorge gewesen und haben ein Bonusheft als Nachweis, erhöht sich der Festzuschuss. Die Festzuschüsse sind bundeseinheitlich festgelegt. Im Regelfall wird der Festzuschuss von Ihren Gesamtkosten direkt bei Ihrem Zahnarzt abgezogen und Sie erhalten lediglich die Rechnung über Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung nicht möglich sein, da es sich um eine andersartige Versorgung handelt, reichen Sie uns Ihre Rechnungen, wie auch den abgerechneten Heil- und Kostenplan im Original ein. Sie erhalten die Erstattung des Festzuschusses direkt auf Ihr Bankkonto.

NEU! Ab 01.07.2022: Heil- und Kostenplan jetzt elektronisch!

Die meisten Behandlungen beim Zahnarzt können einfach über Ihre eGK abgerechnet werden, für ein paar wenige muss der Arzt jedoch einen sogenannten Heil- und Kostenplan bei uns einreichen – etwa, wenn Zahnersatz benötigt wird oder eine kieferorthopädische Behandlung ansteht. Das dafür benötigte Papierformular hat zum 1.7.2022 ausgedient. Wir erhalten den Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt nun auf elektronischem Wege und genauso übermitteln wir ihm auch unsere Genehmigung oder Ablehnung. Für Sie als Versicherte ändert sich zunächst nichts, da wir Ihnen den Bescheid bis auf Weiteres per Post zusenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder von Ihrem Zahnarzt.

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