Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung
Fehlstellungen der Zähne korrigieren
Eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert Fehlstellungen der Zähne. Die Zähne werden mittels Zahnspange nach und nach in die gewünschte Position geführt, um gesundheitliche Einschränkungen, etwa beim Sprechen oder Kauen, zu verhindern. Die besten Erfolgsaussichten bestehen in der Wachstumsphase von Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Ob eine Korrektur medizinisch notwendig ist, beurteilt der Kieferorthopäde anhand festgelegter Kriterien.
Kostenübernahme bis zu 100 %
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen insgesamt 100 % der Behandlungskosten. Dabei tragen wir zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind. Sind mehrere Kinder einer Familie zugleich in kieferorthopädischer Behandlung, erhöht sich der Betrag auf 90 %. Nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erstatten wir Ihnen den gezahlten Eigenanteil vollständig zurück.
Sonderfall
Wenn bei schweren Kieferanomalien eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten über das 18. Lebensjahr hinaus.