Leistungen
Fahrkosten
Erstattung Ihrer Fahrkosten
Wir übernehmen die Fahrkosten für notwendige Fahrten zur stationären Behandlung. Beachten Sie bitte, dass eine Erstattung grundsätzlich nur für Fahrten zum nächstmöglichen Behandlungsort, in dem die Behandlung stattfinden kann, möglich ist.
Erstattung in Ausnahmefällen
Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können wir nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Ein besonderer Ausnahmefall liegt besonders bei folgenden Fahrten vor:
- Fahrten von Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig (H) sind oder
- Fahrten von pflegebedürftigen Versicherten, die in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind und zusätzlich in dem Pflegegrad 3 eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt sowie
- Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie.
Ihre gesetzliche Zuzahlung
Ihre gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt beträgt 10 %, mindestens 5, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Bei Fahrkosten, die aufgrund einer Verlegung oder aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.
Verträge mit Fahrdienstunternehmen
Um eine bessere Qualität und mehr Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, haben wir für planbare und wiederkehrende Krankenfahrten Verträge mit Fahrdienst- bzw. Taxiunternehmen aus unserer Region geschlossen. Für planbare Krankenfahrten kontaktieren Sie bitte einen unserer Vertragspartner. Konkrete Informationen hierzu, insbesondere über die Vertragspartner in Ihrer Wohnortnähe, erhalten Sie bei Ihrer BKK Akzo Nobel.
Wie beantrage ich Fahrkosten?
Für die Beantragung von Fahrkosten wird ein Antrag benötigt. Diesen erhalten Sie auf Anfrage von uns per Post oder in unserem Formular-Center. Sobald dieser bei uns vorliegt, leiten wir eine Bearbeitung in die Wege.