Frau lehnt entspannt und zufrieden über Sofalehne
Jederzeit für
Sie erreichbar
Unsere Online-Geschäftsstelle

Rufen Sie uns an

06022 7069-444

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Schrittweise Richtung digitaler Übermittlung

Wer krank ist und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, konnte sich bislang nicht nur auf seine Genesung konzentrieren, sondern musste sich bislang auch noch mit viel Papierkram befassen – Stichwort „gelber Schein“. 

Im Rahmen der Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen wird diese Zettelwirtschaft schrittweise abgeschafft. Ab dem 1. Oktober 2021 können teilnehmende Ärzte und Krankenhäuser Ihre Krankmeldung nun direkt an Ihre Krankenkasse übermitteln. Sie als Patient bekommen in der Praxis weiterhin jeweils einen unterschriebenen Papierausdruck der AU-Daten für sich und ihren Arbeitgeber; somit zwei statt wie bisher drei Ausfertigungen - Ausfertigung für die Krankenkasse – diese fällt weg - Ausfertigung für den Arbeitgeber bzw. für die Agentur für Arbeit (ohne Diagnose) und Ausfertigung für Ihre Unterlagen. 
 
Dadurch ergeben sich für Sie einige Vorteile:

•    Sie sparen sich die Übermittlung an uns.
•    Ihre digitale Krankmeldung erreicht uns schneller als auf herkömmlichem Wege (Unterlagen gehen nicht verloren)
•    Sie verpassen keine Fristen - wichtig im Falle von Krankengeldbezug.
•    Ihre AU-Dokumentation ist lückenlos. 
 
 
Beachten Sie bitte:
Noch sind nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. 

Wir empfehlen daher, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.

Die Ausfertigung für den Arbeitgeber müssen Sie aktuell in jedem Fall selbst an Ihren Arbeitgeber weiterleiten bzw. bei der Agentur für Arbeit einreichen.
 

Wie geht es weiter mit der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber wird digital erfolgen. Die elektronische Übermittlung an den Arbeitgeber startet ab dem 1. Januar 2022; ab dem 1. Juli 2022 ist sie dann verpflichtend. Zuständig für diese Übermittlung werden die Krankenkassen sein.

UPDATE:
Leider etwas verspätet wird nun ab Januar 2023 auch das Arbeitgeber-Meldeverfahren neugestaltet. Dann müssen Beschäftigte ihren Krankenschein nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben.

Die Pilotphase für das Verfahren Krankenkasse - Arbeitgeber wurde bis 01.01.2023 verlängert. Beschäftigte erhalten den Ausdruck für ihren Arbeitgeber deshalb aktuell weiterhin in der Praxis. Zu Beginn des neuen Jahres sollen Patienten endgültig nichts mehr mit den Krankenscheinen an ihre Arbeitgeber zu tun haben. Dann sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihnen eine einfache AU-Bescheinigung auszudrucken. Wichtig ist: Die Krankenkasse versendet nicht automatisch bei Eingang einer eAU eine Meldung über die AU-Zeiten an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss aktiv bei der Krankenkasse die AU-Zeiten auf elektronischem Weg anfragen.

Ab 1. Januar 2023 werden alle Krankschreibungen an die Krankenkassen in elektronischer Form von Seiten der Ärztinnen und Ärzte übermittelt. Dann sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die AU digital an die Arbeitgeber weiterzuleiten.


 
Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber also Ihre Erkrankung gemeldet haben – das sollten Sie unbedingt weiterhin am ersten Tag Ihrer Erkrankung tun – darf er dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von uns anfordern und wir übermitteln ihm die relevanten Daten. Selbstverständlich erhält der Arbeitgeber auch weiterhin keine Informationen zu Ihrer Diagnose. Somit entfällt dann ein weiteres Papierexemplar.
 
Auf Ihren Wunsch hin händigt Ihnen Ihr Arzt aber auch dann weiterhin eine vereinfachte AU-Bescheinigung für Ihre Unterlagen in Papierform aus.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des GKV-Spitzenverbandes

Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gesund.bund.de

Kontakt zum Thema

Kundenberatung

06022 7069-8460

UPDATE: Pilotphase der eAU verlängert

Technische Voraussetzungen für die Datenübertragung an die Krankenkassen noch nicht bei allen Vertragsärzten gegeben

Zur Sicherstellung eines funktionierenden Abrufverfahrens durch die Arbeitgeber, welche auf die Meldungen durch die Ärzte an die Krankenkassen angewiesen sind, wurde die Pilotphase  für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten um sechs  Monate - bis zum 31.12.2022 - verlängert.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. 

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

eAU

zurück nach oben

Ankommen und wohlfühlen: Werden Sie Mitglied

Überdurchschnittliche Leistungen zum attraktiven Preis: Wir überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsangebot und unserem persönlichen Service.