Kundenberatung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Übermittlung erfolgt digital
Wer krank ist und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, konnte sich bislang nicht nur auf seine Genesung konzentrieren, sondern musste sich auch noch mit viel Papierkram befassen – Stichwort „gelber Schein“.
Im Rahmen der Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen wurde diese Zettelwirtschaft schrittweise abgeschafft. Seit Juli 2022 müssen Ärzte und Krankenhäuser Ihre Krankmeldung nun direkt an Ihre Krankenkasse übermitteln. Erhalten Sie dennoch eine Krankmeldung mit dem Hinweis zur Vorlage bei der Krankenkasse in Papierform, schicken Sie uns diese bitte zu. Aufgrund der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Wunsch nur noch eine Ausfertigung der Krankmeldung in Paierform für Ihre eigenen Unterlagen.
Dadurch ergeben sich für Sie einige Vorteile:
• Sie sparen sich die Übermittlung an uns.
• Ihre digitale Krankmeldung erreicht uns schneller als auf herkömmlichem Wege (Unterlagen gehen nicht verloren)
• Sie verpassen keine Fristen - wichtig im Falle von Krankengeldbezug.
• Ihre AU-Dokumentation ist lückenlos.
Beachten Sie bitte:
Weil anfangs noch nicht immer alles reibungslos läuft, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de bzw. Service-App zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.
eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend
Auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt inzwischen digital und ist seit Januar 2023 verpflichtend. Zuständig für diese Übermittlung der Meldung sind die Krankenkassen. Wir als BKK Akzo Nobel leiten Ihre AU digital an den Arbeitgeber weiter.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Arbeitgeber das elektronische Verfahren, sie erhalten daher die Meldung zur eAU direkt von der Krankenkasse. Sie als Versicherter müssen hier nichts mehr tun; Beschäftigte müssen ihren Krankenschein nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben.
Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber also Ihre Erkrankung gemeldet haben – das sollten Sie unbedingt weiterhin am ersten Tag Ihrer Erkrankung tun – darf er dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von uns anfordern und wir übermitteln ihm die relevanten Daten. Selbstverständlich erhält der Arbeitgeber auch weiterhin keine Informationen zu Ihrer Diagnose. Somit entfällt dann ein weiteres Papierexemplar.
Wichtig zu wissen
Auch wenn keine Krankmeldung mehr vorgelegt werden muss, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nach wie vor umgehend informieren, wenn sie krankgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Die Vorlagepflicht entfällt, aber die Meldepflicht bleibt.
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des GKV-Spitzenverbandes
Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von gesund.bund.de