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Häusliche Krankenpflege

Unterstützung durch qualifizierte Pflegekräfte

Wenn Sie statt im Krankenhaus zu Hause behandelt und gepflegt werden oder wenn dies zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist, übernehmen wir die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch qualifizierte Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen).

Voraussetzung

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihr Arzt die häusliche Krankenpflege verordnet, medizinische Hilfeleistungen erforderlich sind und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Häusliche Krankenpflege ist als kurzzeitige Pflege gedacht. Die Kosten werden für maximal für 28 Tage übernommen. In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden.

Sie haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn

  • eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, diese aber nicht möglich ist.
  • sich mit häuslicher Krankenpflege eine Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt.
  • die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichert (Behandlungspflege).

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 € für jede ärztliche Verordnung und 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr.

Befreiung von Zuzahlungen

Bei häuslicher Krankenpflege in Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

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