Aktuelles für Arbeitgeber

Die Umlagesätze U1 und U2

Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse

Senkung in 2023

Taschenrechner und Geldscheine

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für Ihre Mitarbeiter bzw. Beschäftigten die gesetzliche Lohnfortzahlung ( Entgeltfortzahlung ) bzw. Arbeitgeberanteile zum Mutterschaftsgeld zu leisten, wenn diese im Krankheitsfall arbeitsunfähig sind oder sich im Mutterschutz befinden. Diese Pflichten und Regelungen ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bzw aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). 


Die Umlage U1 („Krankheitsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitnehmern. Dabei wird ein Teil der gesetzlich festgesetzten Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen bzw. von dieser an den Arbeitgeber erstattet. Es handelt sich somit um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber, bei der normalerweise zwischen 40% und 80% der Aufwendungen erstattet werden (wobei jeweils ein Antrag zu stellen ist). An der Umlage U1 müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel - ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten - nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. 

Bei der BKK Akzo Nobel beträgt der Beitragssatz der U1 in 2023 3,5 % (vormals 3,8 %) bei einer Erstattung in Höhe von 70 %.
 

Die Umlage U2 („Mutterschaftsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für Mutterschutzleistungen des Arbeitgebers. Dieser erhält von der jeweiligen Krankenkasse alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet. Die Teilnahme an der Umlage U2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht. 

Bei der BKK Akzo Nobel beträgt der Beitragssatz der U2 in 2023 attraktive 0,45 % (vormals 0,65 %) bei einer Erstattung in Höhe von 100 %.
 

Die Umlagesätze der BKK Akzo Nobel sind im Vergleich zu vielen anderen Krankenkassen sehr attraktiv, womit entsprechende Einsparpotentiale einhergehen.

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