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Beiträge

Die Beiträge der BKK Akzo Nobel - 2025

Allgemeiner Beitragssatz: 17,99 %

Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der allgemeine Beitragssatz der BKK Akzo Nobel ergibt sich aus dem vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag unserer BKK von 3,39 %.
Der Höchstbeitrag 2025 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € - beträgt 991,70 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 495,85 € sowie ein Arbeitgeberanteil von 495,85 € monatlich.
 

Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %

Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
plus 3,39 % Zusatzbeitragssatz BKK Akzo Nobel

Versorgungsbezüge 17,99 % - bei Zahlung durch Zahlstelle bis 28.02.25 16,25 %

(z.B. Betriebsrente) 

Umlage (U1) allgemeiner Satz 2,40 %

Erstattung: 70 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.

2024 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %
2023 gilt ein Beitragssatz von 3,5 %
2022 - ab 01.09. - gilt ein Beitragssatz von 3,8 %
2022 - bis 31.08. - gilt ein Beitragssatz von 2,2 %
 

Umlage (U2) 0,33 %

Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts. 

2024 gilt ein Beitragssatz von 0,33 %
2023 gilt ein Beitragssatz von 0,45 %
2022 gilt ein Beitragssatz von 0,65 %
 

Umlagesatz für Insolvenzgeld 0,15 %

Ab 01.01.2025

(2024: 0,06 %)
(2023: 0,06 %)
(2022: 0,09 %)
 

Pflegeversicherung mit Kindern 3,6 % *

Der Höchstbeitrag 2025 (berechnet aus 5.512,50 €) beträgt: 198,45 €. 

Arbeitnehmeranteil: 99,22 € 

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 99,23 € 

* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 Prozentpunkten

Pflegeversicherung ohne Kinder 4,2 %

Der Höchstbeitrag 2025 (berechnet aus 5.512,50 €) beträgt: 231,53 €.

Arbeitnehmeranteil: 132,30 € 

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 99,22 € 

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern 1,8 %

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder 2,4 %

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Beitrag zur Rentenversicherung 18,6 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) 2,6 %

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