Versicherungen & Beiträge
Beiträge
Die Beiträge der BKK Akzo Nobel
Allgemeiner Beitragssatz: 15,9 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der allgemeine Beitragssatz der BKK Akzo Nobel ergibt sich aus dem vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag unserer BKK von 1,3 %.
Der Höchstbeitrag 2021 und 2022 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 € - beträgt 769,16 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 384,58 € sowie ein Arbeitgeberanteil von 384,58 € monatlich.
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
plus 1,3 % Zusatzbeitragssatz BKK Akzo Nobel
Versorgungsbezüge 15,9 %
(z.B. Betriebsrente)
Umlage (U1) allgemeiner Satz 2,20 %
Erstattung: 70 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.
2017 - 2021 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %
(2016 gilt ein Beitragssatz von 2,2 %
2010 bis 2015 gilt ein Beitragssatz von 2,0 %.
2009 gilt ein Beitragssatz von 1,7 %.)
Umlage (U2) 0,65 %
Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts.
2021gilt ein Beitragssatz von 0,43 %
2019 und 2020 gilt ein Beitragssatz von 0,55 %
2017 und 2018 gilt ein Beitragssatz von 0,40 %
(2013 - 2016 gilt ein Beitragssatz von 0,35 %
2011 und 2012 gilt ein Beitragssatz von 0,28 %)
Umlagesatz für Insolvenzgeld 0,09 %
Ab 01.01.2022
(2021: 0,12 %)
(2020: 0,06 %)
(2019: 0,06 %)
(2018: 0,06 %)
(2017: 0,09 %)
(2016: 0,12 %)
(2013 bis 2015: 0,15 %)
(2012: 0,04 %)
Pflegeversicherung mit Kindern 3,05 %
Der Höchstbeitrag 2021 und 2022 (berechnet aus 4.837,50 €) beträgt: 147,54 €.
Arbeitnehmeranteil: 73,77 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 73,77 €
Pflegeversicherung ohne Kinder 3,4 %
Der Höchstbeitrag 2022 (berechnet aus 4.837,50 €) beträgt: 164,48 €. (2021 (berechnet aus 4.837,50 €) 159,64 €)
Arbeitnehmeranteil: 90,71 € (2021 85,87 €)
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 73,77 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern 1,525 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder 1,875 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,3 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.