Mitgliedschaftsführung & Beiträge Mitglieder
Beiträge
Die Beiträge der BKK Akzo Nobel - 2026
Allgemeiner Beitragssatz: 17,99 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der allgemeine Beitragssatz der BKK Akzo Nobel ergibt sich aus dem vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag unserer BKK von 3,39 %.
Der Höchstbeitrag 2026 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € - beträgt 1045,67 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 522,83 € sowie ein Arbeitgeberanteil von 522,84 € monatlich.
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
plus 3,39 % Zusatzbeitragssatz BKK Akzo Nobel
Versorgungsbezüge 17,99 %
(z.B. Betriebsrente)
Umlage (U1) allgemeiner Satz 2,90 %
Erstattung: 70 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.
2026 gilt ein Beitragssatz von 2,9 %
2025 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %
2024 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %
2023 gilt ein Beitragssatz von 3,5 %
Umlage (U2) 0,49 %
Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts.
2026 gilt ein Beitragssatz von 0,49 %
2025 gilt ein Beitragssatz von 0,33 %
2024 gilt ein Beitragssatz von 0,33 %
2023 gilt ein Beitragssatz von 0,45 %
Umlagesatz für Insolvenzgeld 0,15 %
Ab 01.01.2026
(2025: 0,15 %)
(2024: 0,06 %)
(2023: 0,06 %)
(2022: 0,09 %)
Pflegeversicherung mit Kindern 3,6 % *
Der Höchstbeitrag 2026 (berechnet aus 5.812,50 €) beträgt: 209,25 €.
Arbeitnehmeranteil: 104,62 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 104,63 €
* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 %
Pflegeversicherung ohne Kinder 4,2 %
Der Höchstbeitrag 2026 (berechnet aus 5.812,50 €) beträgt: 244,13 €.
Arbeitnehmeranteil: 139,50 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 104,63 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern 1,8 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder 2,4 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
