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Beiträge

Die Beiträge der BKK Akzo Nobel - 2024

Allgemeiner Beitragssatz: 16,25 %

Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der allgemeine Beitragssatz der BKK Akzo Nobel ergibt sich aus dem vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag unserer BKK von 1,65 %.
Der Höchstbeitrag 2024 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 € - beträgt 840,94 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 420,47 € sowie ein Arbeitgeberanteil von 420,74€ monatlich.
 

Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %

Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
plus 1,65 % Zusatzbeitragssatz BKK Akzo Nobel

Versorgungsbezüge 16,25 % - bei Zahlung durch die Zahlstelle bis 29.02.2024 16,15 %

(z.B. Betriebsrente) 

Umlage (U1) allgemeiner Satz 2,40 %

Erstattung: 70 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.

2023 gilt ein Beitragssatz von 3,5 %
2022 - bis 31.08. - gilt ein Beitragssatz von 2,2 %
2017 - 2021 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %

Umlage (U2) 0,33 %

Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts.
2023 gilt ein Beitragssatz von 0,45 %
2022 gilt ein Beitragssatz von 0,65 %
2021 gilt ein Beitragssatz von 0,43 %
 

Umlagesatz für Insolvenzgeld 0,06 %

Ab 01.01.2024

(2023: 0,06 %)
(2022: 0,09 %)
(2021: 0,12 %)
(2020: 0,06 %)
(2019: 0,06 %)
(2018: 0,06 %)
(2017: 0,09 %)

Pflegeversicherung mit Kindern 3,4 % *

Der Höchstbeitrag 2024 (berechnet aus 5.175,00 €) beträgt: 175,95 €. 

Arbeitnehmeranteil: 87,97 € 

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 87,98 € 

* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 %

Pflegeversicherung ohne Kinder 4,0 %

Der Höchstbeitrag 2024 (berechnet aus 5.175,00 €) beträgt: 207,00 €. 

Arbeitnehmeranteil: 119,02 €

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 87,98 € 

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern 1,7 %

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder 2,3 %

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Beitrag zur Rentenversicherung 18,6 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) 2,6 %

Die Beiträge der BKK Akzo Nobel - 2023

Allgemeiner Beitragssatz: 16,15 %

Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der allgemeine Beitragssatz der BKK Akzo Nobel ergibt sich aus dem vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem individuellen Zusatzbeitrag unserer BKK von 1,55 %.
Der Höchstbeitrag 2023 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 € - beträgt 805,49 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 402,74 € sowie ein Arbeitgeberanteil von 402,75 € monatlich.
 

Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %

Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
plus 1,55 % Zusatzbeitragssatz BKK Akzo Nobel

Versorgungsbezüge 16,15 % - bei Zahlung durch Zahlstelle bis 28.02.23 15,9 %

(z.B. Betriebsrente) 

Umlage (U1) allgemeiner Satz 3,50 %

Erstattung: 70 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.

2022 - ab 01.09. - gilt ein Beitragssatz von 3,8 %
2022 - bis 31.08. - gilt ein Beitragssatz von 2,2 %
2017 - 2021 gilt ein Beitragssatz von 2,4 %
(2016 gilt ein Beitragssatz von 2,2 %
2010 bis 2015 gilt ein Beitragssatz von 2,0 %.
2009 gilt ein Beitragssatz von 1,7 %.)

Umlage (U2) 0,45 %

Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts.
2022 gilt ein Beitragssatz von 0,65 %
2021 gilt ein Beitragssatz von 0,43 %
2019 und 2020 gilt ein Beitragssatz von 0,55 %
2017 und 2018 gilt ein Beitragssatz von 0,40 %

Umlagesatz für Insolvenzgeld 0,06 %

Ab 01.01.2023

(2022: 0,09 %)
(2021: 0,12 %)
(2020: 0,06 %)
(2019: 0,06 %)
(2018: 0,06 %)
(2017: 0,09 %)
(2016: 0,12 %)
(2013 bis 2015: 0,15 %)
(2012: 0,04 %)

Pflegeversicherung mit Kindern 3,4 % * (3,05 % bis 30.06.2023)

Der Höchstbeitrag 2023 (berechnet aus 4.987,50 €) beträgt: 169,58 €. 

Arbeitnehmeranteil: 84,79 € 

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 84,79 € 

* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 Prozentpunkten

Pflegeversicherung ohne Kinder 4,0 % (3,4 % bis 30.06.2023)

Der Höchstbeitrag 2023 (berechnet aus 4.987,50 €) beträgt: 199,50 €.

Arbeitnehmeranteil: 114,71 € 

Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 84,79 € 

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern 1,7 % (1,525 % bis 30.06.2023)

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder 2,3 % (1,875 % bis 30.06.2023)

Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,6 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Beitrag zur Rentenversicherung 18,6 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) 2,6 %

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