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Haushaltshilfe

Ihre Genesung steht im Mittelpunkt

Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Doch wer kümmert sich in dieser Zeit um Haushalt und Kinder? Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushaltes z.B. bei Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.

Wann Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht

Als Mehrleistung haben Sie bei uns darüber hinaus in folgenden Situationen Anspruch auf eine Haushalthilfe. Nach ärztlicher Bescheinigung ist Ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich

  • aufgrund akuter schwerer Krankheit oder
  • wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit
  • oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen.

Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.

Leistungen in Höhe von 88,00 € pro Tag (8 Stunden)

Sofern die Haushaltshilfe bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, können grundsätzlich keine Kosten erstattet werden. Allerdings kann ein durch die Erbringung der Haushaltshilfe entstehender Verdienstausfall und ggf. erforderliche Fahrkosten erstattet werden. Die Kosten werden jedoch nicht immer vollumfänglich erstattet, es gilt ein Höchstbetrag von 88,00 € pro Tag.

Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist, können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine angemessene Höhe und auf eine angemessene Stundenzahl begrenzt. Diesbezüglich gehen die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 09.12.1988 zu § 38 SGB V davon aus, dass als angemessene Stundenzahl ein 8-stündiger Einsatz pro Tag gilt. Die Kosten sind dabei auf einen Höchstbetrag von 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden Eurobetrag, begrenzt (im Jahr 2024: 88,00 € für einen 8-Stunden-Tag bzw. 11,00 € pro Stunde).

Zuzahlung

Die Zuzahlung der Versicherten beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € täglich. Die Haushaltshilfe in Verbindung mit Schwangerschaft und Entbindung ist zuzahlungsfrei.

Antrag auf die Haushaltshilfe

Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie im Download-Bereich dieser Seite und in unserem Formular-Center. Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf die Haushaltshilfe besteht immer gegenüber der Krankenkasse, bei der die haushaltsführende Person versichert ist.

Zum Formular-Center

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Zur Beantragung der Haushaltshilfe wird ein Antrag sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. Den Antrag wie auch die Bescheinigung finden Sie in unserem Formular-Center. Die Unterlagen senden Sie uns dann an eine der beiden Geschäftsstellen.

Unser Formular-Center

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