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Krankenversicherungsschutz im Ausland

Gut geschützt im Urlaub und auf Reisen

Je nachdem, in welches Land Sie fahren, gelten unterschiedliche Bedingungen für den Krankenversicherungsschutz. Die aktuellsten landesspezifischen Informationen finden sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.

Zur Website des GKV-Spitzenverbandes

Reisen in Europa

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet einen grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, Sie sollten Sie auf Reisen stets bei sich haben. 

Die EHIC gilt in den 28 EU-Staaten, sowie in

  • den Abkommensstaaten Mazedonien, Montenegro und Serbien
  • den EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • der Schweiz
  • Vereinigtes Königreich

Im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall können Sie sich in diesen Ländern gegen Vorlage Ihrer EHIC und Ihres Ausweises bei Vertragsärzten behandeln lassen und erhalten im Regelfall  alle gesetzlichen, landesüblichen Leistungen, so als wären Sie in diesem Land versichert. Die aktuellsten Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird finden Sie in den Merkblättern der DVKA.

Zu den Merkblättern

Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina

BKK-Versicherte genießen zusätzlich Krankenversicherungsschutz während eines Urlaubes in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei. Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe sicherstellen. Voraussetzung ist ein spezieller „Urlaubskrankenschein“, den wir Ihnen gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht. Der Urlaubskrankenschein wird im Bedarfsfall bei der örtlichen Krankenkasse vorgelegt und gegen einen Behandlungsausweis getauscht. Erst danach können Sie einen behandelnden Vertragsarzt vor Ort aufsuchen. In Bosnien-Herzegowina können Sie sich mit Ihrem Urlaubskrankenschein in akuten Fällen auch direkt an eine Gesundheitseinrichtung wenden.

Reisen weltweit

In allen anderen Ländern besteht kein Krankenversicherungsschutz durch Ihre BKK. Da Ärzte in vielen Ländern nur gegen Barzahlung behandeln, können Ihnen im Krankheitsfall erhebliche Kosten entstehen, die Ihre Krankenversicherung nicht übernehmen darf. Das gilt auch für die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland im Notfall. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.

Weitere Informationen

Die Merkblätter der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) enthalten aktuelle Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird sowie Adressen medizinischer Einrichtungen.

Eine kostenlose App der Europäischen Kommission gibt Auskunft zur Europäischen Krankenversichertenkarte EHIC. Sie enthält allgemeine Informationen zur Versicherungskarte, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten, über das Verfahren der Kostenerstattung und Ansprechpartner für den Fall des Verlusts der EHIC.

Krankenversicherungskarte

Ihre persönliche Gesundheitskarte sollten Sie immer bei sich haben. Sie ist Ihr Versichertennachweis und berechtigt Sie zu umfangreichen und bargeldlosen Leistungen bei Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern in Deutschland. Darüber hinaus sichert sie die medizinische Notversorgung im europäischen Ausland.

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