Gesundheit mit Wohlfühl-Well - 10 gute Gründe für uns
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Wohlfühl-Well
10 gute Gründe für uns

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Arbeitnehmer willkommen!

Sie stehen mitten im Berufsleben und sind vielen Anforderungen ausgesetzt? Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten – mit einem vielseitigen Präventionsprogramm für Berufstätige, einer ausgezeichneten Versorgung im Krankheitsfall und besonderer Servicequalität.

Beitragssätze und Beiträge

Sparen - aber nicht an der Gesundheit

Ein fairer Beitrag, umfassende Leistungen und Extras, mit denen wir uns von der Masse abheben und Ihnen mehr bieten als den üblichen Standard.

Kontakt zum Thema

Mitgliedschaftsführung & Beiträge Mitglieder

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Pflichtversichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 603 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2026 beträgt sie 77.400 €.

Beitragssätze und Beiträge

Freiwillig versichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 77.400 € im Jahr 2026 - monatlich 6.450 € - können sich bei der BKK Akzo Nobel freiwillig krankenversichern. 

Familienmitglieder können grundsätzlich mitversichert werden und müssen keine eigenen Beiträge bezahlen. Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen sind für uns nicht relevant.

Beiträge für freiwillig Versicherte

Midijob

Arbeitnehmer zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, wenn Ihr Arbeitsentgelt monatlich zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt. Der Beitragsanteil steigt progressiv an, so beträgt er ca. 10 % bei einem Verdienst in Höhe von 603,01 € bis ca. 20 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €.

Zum Midijob-Rechner

Geringfügig beschäftigt/Minijob

Als geringfügig Beschäftigter und in einem Minijob sind Sie versicherungsfrei, wenn Ihr Gehalt regelmäßig nicht mehr als 603 € im Monat beträgt. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Wird dabei die Entgeltgrenze von 603 € überschritten, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

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Mehrfach beschäftigt

Üben Sie mehrere Tätigkeiten gegen Bezahlung aus, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Eventuell entsteht dann eine Versicherungspflicht. Liegen die Einnahmen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern. Für 2026 beträgt die Grenze 77.400 €. 


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