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Arbeitnehmer willkommen!
Sie stehen mitten im Berufsleben und sind vielen Anforderungen ausgesetzt? Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten – mit einem vielseitigen Präventionsprogramm für Berufstätige, einer ausgezeichneten Versorgung im Krankheitsfall und besonderer Servicequalität.
Sparen - aber nicht an der Gesundheit
Fairer Beitrag, umfangreiche Leistungen: Berufstätige zahlen bei uns einen Beitragssatz von 16,25 % und liegen damit unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit unseren Leistungen und Extras liegen wir darüber hinaus weit vorn und bieten mehr als den üblichen Standard.
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Pflichtversichert
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.
Freiwillig versichert
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.
Midijob
Seit 01.01.2023: Arbeitnehmer zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, wenn Ihr Arbeitsentgelt monatlich zwischen 538,01 € und 2.000 € liegt. Der Beitragsanteil steigt progressiv an, so beträgt er ca. 10 % bei einem Verdienst in Höhe von 538,01 € bis ca. 20 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €.
Geringfügig beschäftigt/Minijob
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.
Mehrfach beschäftigt
Üben Sie mehrere Tätigkeiten gegen Bezahlung aus, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Eventuell entsteht dann eine Versicherungspflicht. Liegen die Einnahmen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern. Für 2024 beträgt die Grenze 69.300 €.