Gesundheit mit Wohlfühl-Well - 10 gute Gründe für uns
Gesundheit mit
Wohlfühl-Well
10 gute Gründe für uns

Rufen Sie uns an

06022 7069-200

Arbeitnehmer willkommen!

Sie stehen mitten im Berufsleben und sind vielen Anforderungen ausgesetzt? Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten – mit einem vielseitigen Präventionsprogramm für Berufstätige, einer ausgezeichneten Versorgung im Krankheitsfall und besonderer Servicequalität.

Beitragssätze und Beiträge

Sparen - aber nicht an der Gesundheit

Fairer Beitrag, umfangreiche Leistungen: Berufstätige zahlen bei uns einen Beitragssatz von 16,25 % und liegen damit unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit unseren Leistungen und Extras liegen wir darüber hinaus weit vorn und bieten mehr als den üblichen Standard.

Kontakt zum Thema

Mitgliedschaftsführung & Beiträge Mitglieder

06022 7069-8200

Pflichtversichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.

Beitragssätze und Beiträge

Freiwillig versichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.

Beiträge für freiwillig Versicherte

Midijob

Seit 01.01.2023: Arbeitnehmer zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, wenn Ihr Arbeitsentgelt monatlich zwischen 538,01 € und 2.000 € liegt. Der Beitragsanteil steigt progressiv an, so beträgt er ca. 10 % bei einem Verdienst in Höhe von 538,01 € bis ca. 20 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €.

Zum Midijob-Rechner

Geringfügig beschäftigt/Minijob

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 538 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2024 beträgt sie 69.300 €.

Mehr zum Thema geringfügige Beschäftigung

Mehrfach beschäftigt

Üben Sie mehrere Tätigkeiten gegen Bezahlung aus, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Eventuell entsteht dann eine Versicherungspflicht. Liegen die Einnahmen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern. Für 2024 beträgt die Grenze 69.300 €. 


Jetzt wechseln und die Vorteile für Arbeitnehmer sichern

zurück nach oben

Ankommen und wohlfühlen: Werden Sie Mitglied

Überdurchschnittliche Leistungen zum attraktiven Preis: Wir überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsangebot und unserem persönlichen Service.