Gesundheit mit Wohlfühl-Well - 10 gute Gründe für uns
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Wohlfühl-Well
10 gute Gründe für uns

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Arbeitnehmer willkommen!

Sie stehen mitten im Berufsleben und sind vielen Anforderungen ausgesetzt? Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten – mit einem vielseitigen Präventionsprogramm für Berufstätige, einer ausgezeichneten Versorgung im Krankheitsfall und besonderer Servicequalität.

Beitragssätze und Beiträge

Sparen - aber nicht an der Gesundheit

Fairer Beitrag, umfangreiche Leistungen: Berufstätige zahlen bei uns einen Beitragssatz von 17,99 %. Mit unseren Leistungen und Extras liegen wir darüber hinaus weit vorn und bieten mehr als den üblichen Standard.

Kontakt zum Thema

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Pflichtversichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 556 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2025 beträgt sie 73.800 €.

Beitragssätze und Beiträge

Freiwillig versichert

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 556 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2025 beträgt sie 73.800 €.

Beiträge für freiwillig Versicherte

Midijob

Arbeitnehmer zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, wenn Ihr Arbeitsentgelt monatlich zwischen 556,01 € und 2.000 € liegt. Der Beitragsanteil steigt progressiv an, so beträgt er ca. 10 % bei einem Verdienst in Höhe von 556,01 € bis ca. 20 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €.

Zum Midijob-Rechner

Geringfügig beschäftigt/Minijob

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 556 € monatlich bis zur sogenannten "Jahresarbeitsentgeltgrenze" sind versicherungspflichtig. Für in Berufsausbildung Stehende gelten andere Regeln. Die Grenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt. Für 2025 beträgt sie 73.800 €.

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Mehrfach beschäftigt

Üben Sie mehrere Tätigkeiten gegen Bezahlung aus, sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Eventuell entsteht dann eine Versicherungspflicht. Liegen die Einnahmen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern. Für 2025 beträgt die Grenze 73.800 €. 


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