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FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Wie sind Ihre Öffnungszeiten in Aschaffenburg?

Montag: 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 09:00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Wie sind Ihre Öffnungszeiten in Erlenbach?

Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 18:00 Uhr

Wann kann ich mich bei Ihnen versichern?

Die BKK Akzo Nobel ist nur für das Bundesland Bayern geöffnet. Sie können sich also bei uns versichern, wenn Sie in Bayern leben oder arbeiten.

Wie reiche ich Rechnungen ein?

Wenn Sie Rechnungen mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen möchten, benötigen wir diese im Original. Sollte es sich um Rechnungen im Rahmen des Gesundheitskontos handeln, reichen Sie uns diese gerne auch über die Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de ein.

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Wie beantrage ich Krankengeld?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Entgelt fort (bei anrechenbaren Vorerkrankungen verkürzen sich die 6 Wochen). Sind diese 6 Wochen überschritten und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und haben uns dies durch entsprechende Krankmeldungen nachgewiesen, senden wir Ihnen automatisch einen Antrag zu. Sobald dieser ausgefüllt bei uns ist, leiten wir alles Weitere in die Wege, um das Krankengeld auszuzahlen.

Wann wird mir mein Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt bis zum „Feststelldatum“, also immer bis zum Tag an dem Sie sich die letzte Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung vom Arzt haben ausstellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.

Wie kann ich Krankmeldungen einreichen?

Sie können uns Ihre Krankmeldungen per Fax, Post und über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen.

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NEU:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Arztpraxen müssen nun der Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung übermitteln. Noch sind allerdings nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. 

Wir empfehlen daher, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.

Wie beantrage ich Fahrkosten?

Für die Beantragung von Fahrkosten wird ein Antrag benötigt. Diesen erhalten Sie auf Anfrage von uns per Post oder in unserem Formular-Center. Sobald dieser bei uns vorliegt, leiten wir eine Bearbeitung in die Wege.

Unser Formular-Center

Wieso muss ich Zuzahlungen bezahlen?

Jeder Versicherte zahlt Zuzahlungen bis zu seiner persönlichen Belastungsgrenze. Diese sind ab dem 18. Lebensjahr für alle Leistungen, die wir übernommen haben, zu zahlen. Kinder unter 18 Jahren müssen, bis auf die Ausnahme der Fahrkosten, keine Zuzahlungen leisten.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Wie beantrage ich die Befreiung von den Zuzahlungen?

Die Befreiung von den Zuzahlungen kann über den Antrag in unserem Formular-Center beantragt werden. Sobald dieser ausgefüllt vorliegt, erhalten Sie eine Rückmeldung bzgl. der Belastungsgrenze.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Unser Formular-Center

Wie beantrage ich den Festzuschuss für Zahnersatz?

Sie benötigen eine Zahnersatzversorgung? Dann erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser muss vor Behandlungsbeginn bei uns vorgelegt werden. Wir prüfen diesen Plan und bestätigen auf diesem Heil- und Kostenplan den Festzuschuss. Wichtig hierbei: Sind Sie die letzten 5 Jahre oder aber 10 Jahre durchgängig, ohne Unterbrechung, zur zahnärztlichen Vorsorge gewesen und haben ein Bonusheft als Nachweis, erhöht sich der Festzuschuss. Die Festzuschüsse sind bundeseinheitlich festgelegt. Im Regelfall wird der Festzuschuss von Ihren Gesamtkosten direkt bei Ihrem Zahnarzt abgezogen und Sie erhalten lediglich die Rechnung über Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung nicht möglich sein, da es sich um eine andersartige Versorgung handelt, reichen Sie uns Ihre Rechnungen, wie auch den abgerechneten Heil- und Kostenplan im Original ein. Sie erhalten die Erstattung des Festzuschusses direkt auf Ihr Bankkonto.

Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

Wenn Sie berufstätig sind und durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten wollen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie dort. Außerdem braucht die Rentenversicherung die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre. Wir bestätigen Ihnen dies gerne auf dem für uns bestimmten Vordruck. Rufen Sie hierfür gerne bei uns an.

Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, dann ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren behandelnden Arzt, er hat die entsprechenden Anträge für Sie.

Erstatten Sie pflanzliche Arzneimittel?

Eine Erstattung von pflanzlichen Arzneimitteln ist durch uns als gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Eine Beratung bzgl. dieser Arzneimittel erhalten Sie unter 06022 7069-179 oder 06022 7069-460.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Zur Beantragung der Haushaltshilfe wird ein Antrag sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. Den Antrag wie auch die Bescheinigung finden Sie in unserem Formular-Center. Die Unterlagen senden Sie uns dann an eine der beiden Geschäftsstellen.

Unser Formular-Center

Wie bekomme ich Facharzttermine?

Über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Telefonnummer, welche bundesweit die 116 117 ist.

Wie bekomme ich Psychotherapietermine?

Sobald Sie die Psychotherapeutischen Sprechstunden bei einem Kassenzugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt haben und keinen freien Psychotherapieplatz gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die folgende Telefonnummer der Koordinationsstelle Psychotherapie der kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Diese Koordinationsstelle unterstützt Sie bei der Therapeutensuche. 0921 88099 40410

Was mache ich mit der Verordnung für Krankenhausbehandlung?

Die Verordnung von Krankenhausbehandlung ist bei Aufnahme im Krankenhaus abzugeben. Es bedarf bei zugelassenen Krankenhäusern keiner Genehmigung.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit?

Den Antrag auf Prüfung der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von uns. Melden Sie sich gerne unter 06022 7069-600. Wir senden Ihnen diesen per Post zu.

Wie beantrage ich eine neue Versichertenkarte?

Bei Verlust oder Beschädigung der Versichertenkarte können Sie diese entweder über den Antrag in unserem Formular-Center oder über unsere Online-Geschäftsstelle neu beantragen. Sie können einmal im Quartal eine neue Versichertenkarte über die Online-Geschäftsstelle beantragen.

Unser Formular-Center

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Wieso geht meine Versichertenkarte nicht?

Dies kann verschiedene Gründe haben. Verwenden Sie Ihre aktuelle Versichertenkarte? Ist die Karte beschädigt? Rufen Sie uns hierzu gerne unter 06022 7069-200 an.

Wie reiche ich Ihnen den Steuerbescheid ein?

Sie können uns Ihren Steuerbescheid per Fax, per Post oder per Email einreichen. Der Steuerbescheid wird nicht im Original benötigt.


Mitgliedschaft

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ganz einfach! Melden Sie sich bei uns. Alles was wir von Ihnen von Ihnen brauchen sind Ihre Daten und Ihre Unterschrift. Den Rest übernehmen wir für Sie!

Informationen zu Krankenkassenwechsel und Mitgliedschaft

Wie viel Beitragssatz zahle ich bei der BKK Akzo Nobel?

Unser Beitragssatz beträgt 16,25 %. Er setzt sich zusammen aus dem gesetzlich festgeschriebenen Beitrag von 14,6 % und unserem Zusatzbeitrag von 1,65 %.

Kann ich meine Familienangehörigen kostenfrei versichern?

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie von unserer Fachabteilung unter der 06022 7069-220 oder meldungen@bkk-akzo.de.

Kann ich mich als Azubi bei der BKK Akzo Nobel krankenversichern?

Selbstverständlich! Als Azubi können Sie nicht mehr bei den Eltern mitversichert bleiben und brauchen eine eigene Krankenkasse. Melden Sie sich bei uns, wir übernehmen das für Sie: 06022 7069-220 oder meldungen@bkk-akzo.de.

Wann brauche ich als Student eine eigene Krankenversicherung?

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet in der Regel auch die Familienversicherung über die Eltern. Dann sind Studenten in der sogenannten Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert und zahlen einen eigenen monatlichen Mitgliedsbeitrag. Für nähere Infos stehen wir gerne zur Verfügung – 06022 7069-240 oder beitraege@bkk-akzo.de.

Wann benötige ich eine Zusatzversicherung für meinen Urlaub?

Wir empfehlen Ihnen, für alle Reisen ins Ausland eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Im Falle eines Falles erspart sie Ihnen viel Ärger zu einem meist sehr kleinen Beitrag.

Wie kann ich eine Mitgliedsbescheinigung anfordern?

Das ist denkbar einfach. Per Telefon 06022 7069-220, E-Mail meldungen@bkk-akzo.de oder über die Online-Geschäftsstelle der BKK Akzo Nobel.

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Wie ändere ich meine Adresse?

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ändern wir Ihre Adresse nur nach Vorlage eines schriftlichen Belegs. Diesen finden Sie im Formularcenter unserer Website. Das ausgefüllte Dokument schicken Sie dann einfach per E-Mail an meldungen@bkk-akzo.de oder ganz klassisch per Post oder Fax zu uns. Noch schneller geht es über die Online-Geschäftsstelle der BKK Akzo Nobel.

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Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ändern wir Ihre Bankdaten nur nach Vorlage eines schriftlichen Belegs. Diesen finden Sie im Formularcenter unserer Website. Das ausgefüllte Dokument schicken Sie dann einfach per E-Mail an meldungen@bkk-akzo.de oder ganz klassisch per Post oder Fax zu uns. Noch schneller geht es über die Online-Geschäftsstelle der BKK Akzo Nobel.

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Bonusprogramm

Wer kann am BKK Bonusprogramm teilnehmen?

Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusformular.

Wie funktioniert das Bonusprogramm?

Ganz einfach! Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.

Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt? Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Service-App hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr. Mit der App haben Sie immer einen Überblick über Ihre bereits durchgeführten Bonusmaßnahmen und können Ihre Anträge schnell und unkompliziert an uns übermitteln . 

Bitte beachten Sie, dass das Bonusfornular immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonusformulare zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.

Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht.


Online-Geschäftsstelle

Registrierung

Wer kann sich registrieren?

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nur möglich ist, wenn Sie bei der BKK Akzo Nobel versichert sind.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Mitversicherte Kinder bis 18 Jahre können über den Kreis neben dem Namen (oben rechts) ausgewählt werden und somit Anträge gestellt werden.

Wie kann man sich registrieren?

Falls Sie bereits Nutzer unserer Onlinegeschäftsstelle (meine.bkk-akzo.de) sind, können Sie einfach Ihre bestehenden Zugangsdaten nutzen.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie unter der Kachel „Passwort vergessen“ ein neues Passwort für Ihren Zugang hinterlegen. 

Bei einer Neu-Registrierung gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Laden Sie die BKK Akzo Nobel Service-App vom Apple App Store bzw. Google Play Store auf Ihr Smartphone oder Tablet. 
2. Öffnen Sie die Service-App und klicken Sie auf "Registrieren". Nach Eingabe Ihrer Krankenversicherungsnummer, Postleitzahl und Ihres Geburtsdatums wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Registrierungsvorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.
3. Sobald Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie alle Online-Services der BKK Akzo Nobel vollumfänglich nutzen.

Wie kann man die Registrierung deaktivieren/beenden?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Benutzerkonto für die BKK Akzo Nobel Service-App/Onlinegeschäftsstelle zu löschen:

1. Rufen Sie in der Service-App über das Burger-Menü den Menüpunkt "Einstellungen" auf. Wählen Sie in den Einstellungen den Punkt "Benutzerkonto löschen" aus. Hier können Sie dann Ihr Benutzerkonto für unsere Online-Dienste löschen.

2. Senden Sie uns eine E-Mail an info@bkk-akzo.de mit folgenden Informationen: 
    - Krankenversicherungsnummer
    - Geburtsdatum
    - Adresse
    Nach Erhalt der E-Mail werden wir für Sie das Konto deaktivieren.

Die Registrierung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Registrierung werden verschiedene Daten auf Richtigkeit und Übereinstimmung über-/geprüft. Mögliche Fehler hierbei können sein:

  • Die Krankenversicherungsnummer, beginnend mit einem Buchstaben, wurde nicht korrekt eingetragen (z.B. Tippfehler)
  • Die angegebene Postleitzahl und Ihre bei uns gespeicherte Postleitzahl Ihrer Meldeadresse stimmen nicht überein.
  • Wird ein Versicherter registriert, welcher einen Betreuer hat, so muss die Postleitzahl des Betreuers bei der Registrierung angegeben werden! Der Passwortbrief wird anschließend direkt an den Betreuer gesendet.
  • Sie sind bereits registriert.
  • Die Hinweise zum Datenschutz und den AGBs wurden nicht durch einen Haken bestätigt.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist beendet.

Anmeldung/Login

Wie meldet man sich nach erfolgter Registrierung an?

Geben Sie dafür Ihre Krankenversicherungsnummer und das Passwort ein. Alternativ können Sie auch statt der Eingabe des Passworts die Service-App nutzen. Hierfür wird eine Anfrage an die Service-App versendet, die mittels PIN oder biometrischen Daten freigegeben werden muss.

Die Anmeldung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Anmeldung für die Online-Geschäftsstelle wird überprüft, ob Passwort und Krankenversicherungsnummer richtig eingegeben wurden. Mögliche Fehler können sein:

  • Die angegebene Krankenversicherungsnummer wurde nicht korrekt eingetragen.
  • Das eingetragene Passwort ist nicht korrekt. Das Passwort besteht aus folgenden Zeichen: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (z.B. % & + - # ?)
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist bereits länger als 60 Tage beendet.

Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, diesen Vorgang in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Zugang wegen zu vieler Anmeldeversuche gesperrt? Zugang gesperrt oder nicht mehr möglich?

Der Zugang wird nach mehrfacher Anmeldung (max. drei Versuche) mit einem ungültigen Kennwort für
24 Stunden gesperrt. Bitte versuchen Sie es anschließend erneut oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Passwort vergessen? Wie kommt man an ein neues Passwort?

Auf der Startseite können Sie unter der Kachel „Passwort vergessen“ ein neues Passwort anfordern. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Anmeldevorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.

Wie kann man ein neues Passwort vergeben? Was ist dabei zu beachten?

Sie können über den Menüpunkt „Meine Daten“ > „Passwort ändern“ ein persönliches Passwort vergeben. Das neue Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen.

  • mindestens 8 Stellen
  • sowie Wahl von mindestens drei der folgenden vier Gruppen:
  • Großbuchstaben
  • Kleinbuchstaben
  • Ziffern
  • eines der folgenden Sonderzeichen %&+-#?$!

Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)

Was versteht man unter der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)?

Änderungen besonders schützenswerter Daten dürfen nur mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) durchgeführt werden. Neben den „normalen“ Zugangsdaten wird neben dem Faktor „Wissen“ (Zugangsdaten) auch der Faktor „Besitz“ gefordert. Dies kann z. B. eine TAN-Liste oder aber ein Handy bzw. eine App sein. Das heißt, bestimmte Transaktionen, wie das Ändern der Anschrift, bedürfen einer zweiten Freigabe.

Welche Daten unterliegen bei der Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de einem besonders hohen Schutzbedarf?

Hierunter fallen insbesondere Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung). Aber auch Anträge und Formulare, die ein Versicherungsverhältnis begründen oder nachweisen, unterliegen diesem hohen Schutzbedarf.

Wie kann ich die 2FA einrichten?

Im ersten Schritt laden Sie die BKK Akzo Nobel Service-App aus Ihrem jeweiligen Store (Apple App Store/Google PlayStore) auf Ihr mobiles Endgerät und starten die Anwendung.
In der Service-App können Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten (Krankenversicherungsnummer und Passwort) anmelden. Nach der Anmeldung beginnt die Einrichtung der 2FA. Für die Einrichtung nutzen Sie Ihre Gesundheitskarte. Geben Sie in diesem Schritt die letzten vier Ziffern Ihrer ICCSN (auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) ein.
Nach Beendigung der Ersteinrichtung können Sie alle Freigaben innerhalb der Online-Geschäftsstelle über die Service-App erteilen.

Was muss ich beachten, wenn ich meine App zurücksetze?

In diesem Fall ist eine erneute Registrierung der Anwendung notwendig.

Was muss ich beachten, wenn ich die App auf einem neuen Gerät einrichten will?

Sie können sich weiter mit Ihren bekannten Zugangsdaten anmelden; lediglich die Gerätebindung muss hierfür erneut durchgeführt werden.

Was passiert nach der Ersteinrichtung?

Nach erfolgreicher Einrichtung der BKK Akzo Nobel Service-App ist Ihr Gerät für Authentisierungs-Anfragen aus der Online-Geschäftsstelle bereit. Die Service-App wartet nun auf eine notwendige Freigabe, die aber erst ausgelöst wird, wenn Sie in der Online-Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag stellen.

Die 2FA-Freigabe finden SIe im Hauptmenü unter Einstellungen.

Wie kann ich einen Antrag freigeben?

Wenn Sie in der Online-Geschäftsstelle einen Antrag einreichen oder persönliche Daten ändern wollen, werden Sie aufgefordert, diesen Vorgang zu authentisieren. Öffnen Sie dann innerhalb des angegebenen Zeitfensters die BKK Akzo Nobel Service-App und geben Sie den Antrag frei. Sie finden die 2FA-Freigabe im Menü unter Einstellungen.

Was passiert, wenn ich zu lange mit der Freigabe warte?

Sollten Sie im vorgegebenen Zeitfenster den Antrag nicht freigegeben haben, wird dieser nicht abschließend an uns übermittelt. Sie haben dann die Möglichkeit einen neuen Antrag abzusenden, um diesen mittels der BKK Akzo Nobel Service-App freizugeben.

Was kann ich tun, wenn ich meinen PIN vergessen habe?

Sollten Sie Ihren Freigabe-PIN vergessen haben, dann können Sie in der BKK Akzo Nobel Service-App einen neuen PIN vergeben. Klicken Sie hierfür zunächst auf den Button „Zugangsdaten vergessen“ und anschließend auf „PIN vergessen“. Bitte beachten Sie, dass die App bei diesem Vorgang zurückgesetzt wird. Sie können sich mit Ihrer Versichertennummer und Ihrem Passwort einmalig anmelden und erneut mit dem Gerät registrieren. Ihre persönlichen Daten gehen nicht verloren. Statt der PIN-Freigabe können Sie auch eine biometrische Authentisierung für die 2FA verwenden.

Ist das System der 2FA sicher?

Aus heutiger Sicht ist das Verfahren sicher, da Sie erst Zugang zu der BKK Akzo Nobel Service-App erhalten, wenn Ihnen das Einmal-Passwort sicher zugestellt wurde. Des Weiteren wird die App mit einem Passwort bzw. PIN oder biometrischer Erkennung abgesichert.

Allgemeines

Was sind die Vorteile der Online-Geschäftsstelle?

Die Online-Geschäftsstelle steht Ihnen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Hier können Sie viele Ihrer Krankenkassenanliegen (wie z.B. Ihre elektronische Gesundheitskarte anfordern oder Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen) bequem, sicher, jederzeit und von überall erledigen.

Muss ich meine Originaldokumente noch per Post nachreichen?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Ihre Originaldokumente (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Anträge für Erstattung aus Gesundheitskonto etc.) müssen Sie nicht per Post nachreichen. Bewahren Sie diese aber bitte mindestens 90 Tage auf, da wir gesetzlich verpflichtet sind, die Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

Was mache ich, wenn es zu viele Anlagen gibt, die größer sind als die angegebene Dateigröße?

Sie haben die Möglichkeit Dateien bis zu einer Größe von 10 MB hochzuladen. Sollte die Dateigröße 10 MB überschreiten, bitten wir Sie, Ihre Auflösung entsprechend anzupassen.

Erhalte ich eine Information, ob ein Upload erfolgreich war oder nicht?

Wenn Sie den Button „Absenden“ betätigen, erhalten Sie eine Information/Rückmeldung.

Kann ich meine Originaldokumente nach dem Hochladen oder nach dem Abschluss des Vorgangs vernichten?

Wir bitten Sie, Ihre Dokumente für mindestens 90 Tage aufzubewahren, da wir gelegentlich Vorgänge prüfen müssen. Sollten Sie Krankengeld beziehen, bitten wir Sie, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ende des Krankengeldbezuges aufzubewahren.

Werden weitere Zusatzformulare benötigt oder reicht es einfach die Belege und Unterlagen hochzuladen?

Machen Sie einfach die - je nach Anliegen - jeweils erforderlichen und geforderten Angaben und laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch. Zusatzformulare werden darüber hinaus nicht benötigt.

Kann ich irgendwo den Bearbeitungsstatus sehen?

Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer gestellten Anträge unter der Kachel „Antragsstatus“ einsehen. 

Gibt es auch eine Service-App, die man statt der Online-Geschäftsstelle nutzen kann?

Parallel zur Online-Geschäftsstelle bieten wir auch eine BKK Akzo Nobel Service-App an, die Sie auf alle Fälle zur Freigabe von Vorgängen benötigen. Sie können diese natürlich auch alternativ zur Online-Geschäftsstelle nutzen.

Gibt es auch eine Desktop-Version zur App?

Der Produktsupport für die Desktop-App wurde mit Einführung der überarbeiteten Online-Geschäftsstelle (OGS) bzw. neuen Service-App Mitte 2022 eingestellt. Diese wird daher für die neue OGS nicht mehr angeboten.

Service-App

Registrierung

Wer kann sich registrieren?

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nur möglich ist, wenn Sie bei der BKK Akzo Nobel versichert sind.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Mitversicherte Kinder bis 18 Jahre können über den Kreis neben dem Namen (oben rechts) ausgewählt werden und somit Anträge gestellt werden.

Wie kann man sich registrieren?

Falls Sie bereits Nutzer unserer Onlinegeschäftsstelle (meine.bkk-akzo.de) sind, können Sie einfach Ihre bestehenden Zugangsdaten nutzen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie unter dem Punkt „Zugangsdaten vergessen“ neue Zugangsdaten für Ihr Konto hinterlegen. 

Bei einer Neu-Registrierung gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Laden Sie die BKK Akzo Nobel Service-App vom Apple App Store bzw. Google Play Store auf Ihr Smartphone oder Tablet. 
2. Öffnen Sie die Service-App und klicken Sie auf "Registrieren". Nach Eingabe Ihrer Krankenversicherungsnummer, Postleitzahl und Ihres Geburtsdatums wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Registrierungsvorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.
3. Sobald Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie alle Online-Services der BKK Akzo Nobel vollumfänglich nutzen.

Wie kann man die Registrierung deaktivieren/beenden?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Benutzerkonto für die BKK Akzo Nobel Service-App/Onlinegeschäftsstelle zu löschen:

1. Rufen Sie in der Service-App über das Burger-Menü den Menüpunkt "Einstellungen" auf. Wählen Sie in den Einstellungen den Punkt "Benutzerkonto löschen" aus. Hier können Sie dann Ihr Benutzerkonto für unsere Online-Dienste löschen.

2. Senden Sie uns eine E-Mail an info@bkk-akzo.de mit folgenden Informationen:
    - Krankenversicherungsnummer
    - Geburtsdatum
    - Adresse

Nach Erhalt der E-Mail werden wir für Sie das Konto deaktivieren.

Die Registrierung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Registrierung werden verschiedene Daten auf Richtigkeit und Übereinstimmung über-/geprüft. Mögliche Fehler hierbei können sein:

  • Die Krankenversicherungsnummer, beginnend mit einem Buchstaben, wurde nicht korrekt eingetragen (z.B. Tippfehler)
  • Die angegebene Postleitzahl und Ihre bei uns gespeicherte Postleitzahl Ihrer Meldeadresse stimmen nicht überein.
  • Wird ein Versicherter registriert, welcher einen Betreuer hat, so muss die Postleitzahl des Betreuers bei der Registrierung angegeben werden! Der Passwortbrief wird anschließend direkt an den Betreuer gesendet.
  • Sie sind bereits registriert.
  • Die Hinweise zum Datenschutz und den AGBs wurden nicht durch einen Haken bestätigt.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist beendet.

Anmeldung/Login

Wie meldet man sich nach erfolgter Registrierung an?

Geben Sie dafür Ihre Krankenversicherungsnummer und wahlweise das Passwort ein oder authentifizieren Sie sich per PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. 

Die Anmeldung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Anmeldung für die BKK Akzo Nobel Service-App wird überprüft, ob Krankenversicherungsnummer und Passwort richtig eingegeben wurden bzw. PIN oder die biometrische Authentifizierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Mögliche Fehler können sein:

  • Die angegebene Krankenversicherungsnummer wurde nicht korrekt eingetragen.
  • Das eingetragene Passwort ist nicht korrekt. Das Passwort besteht aus folgenden Zeichen: 
    Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (z.B. % & + - # ?)
  • Der selbst hinterlegte PIN wird falsch eingegeben.
  • Die biometrische Authentifizierung wird von Ihrem Smartphone nicht erkannt.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist bereits länger als 60 Tage beendet.

Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, diesen Vorgang in regelmäßigen Abständen zu 
wiederholen.

Zugang wegen zu vieler Anmeldeversuche gesperrt? Zugang gesperrt oder nicht mehr möglich?

Der Zugang wird nach mehrfacher Anmeldung (max. drei Versuche) mit einem ungültigen Kennwort für
24 Stunden gesperrt. Bitte versuchen Sie es anschließend erneut oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Passwort vergessen? Wie kommt man an ein neues Passwort?

Auf der Startseite können Sie unter dem Punkt „Zugangsdaten vergessen“ ein neues Passwort anfordern. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Anmeldevorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.

Wie kann man ein neues Passwort vergeben? Was ist dabei zu beachten?

Sie können über den Menüpunkt „Einstellungen“ > „Passwort ändern“ ein persönliches Passwort vergeben. Das neue Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen.

  • mindestens 8 Stellen
  • sowie Wahl von mindestens drei der folgenden vier Gruppen:
  • Großbuchstaben
  • Kleinbuchstaben
  • Ziffern
  • eines der folgenden Sonderzeichen %&+-#?$!

Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)

Was versteht man unter der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)?

Änderungen besonders schützenswerter Daten dürfen nur mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) durchgeführt werden. Neben den „normalen“ Zugangsdaten wird neben dem Faktor „Wissen“ (Zugangsdaten) auch der Faktor „Besitz“ gefordert. Dies kann z. B. eine TAN-Liste oder aber ein Handy bzw. eine App sein. Das heißt, bestimmte Transaktionen, wie das Ändern der Anschrift, bedürfen einer zweiten Freigabe.

Welche Daten unterliegen bei der Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de einem besonders hohen Schutzbedarf?

Hierunter fallen insbesondere Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung). Aber auch Anträge und Formulare, die ein Versicherungsverhältnis begründen oder nachweisen, unterliegen diesem hohen Schutzbedarf.

Wie kann ich die 2FA einrichten?

Die 2FA ist automatisch in der BKK Akzo Nobel Service-App integriert, wenn Sie Ihr Gerät registriert haben. 

Was muss ich beachten, wenn ich meine App zurücksetze?

Sie können sich weiter mit Ihren bekannten Zugangsdaten anmelden; lediglich die Gerätebindung muss hierfür erneut durchgeführt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich die App auf einem neuen Gerät einrichten will?

Sie können sich weiter mit Ihren bekannten Zugangsdaten anmelden; lediglich die Gerätebindung muss hierfür erneut durchgeführt werden.

Wie kann ich einen Antrag freigeben?

Wenn Sie in der BKK Akzo Nobel Service-App einen Antrag einreichen oder persönliche Daten ändern wollen, müssen Sie keine zusätzliche 2FA-Freigabe tätigen, da Sie bereits mit Ihrer erfolgreichen Anmeldung in der App bestätigt haben, dass Sie sowohl Ihre Anmeldedaten wissen als auch im Besitz des Smartphones/Tablets sind (Besitz und Wissen entspricht 2FA).

Was kann ich tun, wenn ich meinen PIN vergessen habe?

Sollten Sie Ihren Freigabe-PIN vergessen haben, dann können Sie sich in der BKK Akzo Nobel Service-App in den Einstellungen unter dem Punkt „PIN ändern“ einen neuen PIN vergeben. 

Ist das System der 2FA sicher?

Aus heutiger Sicht ist das Verfahren sicher, da Sie erst Zugang zu der BKK Akzo Nobel Service-App erhalten, wenn Ihnen das Einmal-Passwort sicher zugestellt wurde. Des Weiteren wird die App mit einem Passwort bzw. PIN oder biometrischer Erkennung abgesichert.

Allgemeines

Was sind die Vorteile der Service-App?

Die BKK Akzo Nobel Service-App steht Ihnen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Hier können Sie viele Ihrer Krankenkassenanliegen (wie z.B. Ihre persönlichen Daten ändern, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen oder das Bonusprogramm digital verwalten) bequem, sicher, jederzeit und von überall erledigen.

Welche Funktionen bietet die Service-App?

Als Versicherter der BKK Akzo Nobel stehen Ihnen mittels unserer Service-App unter anderem folgende Funktionen und Services zur Verfügung:

  • Krankmeldung einreichen
    AU-Bescheinigung abfotografieren, hochladen und an die BKK Akzo Nobel übermitteln.
  • Dokumente hochladen
    Scannen, Hochladen und Übermitteln zahlreicher Anträge oder Unterlagen.
  • Am BKK Bonusprogramm teilnehmen
    Am BKK Bonusprogramm teilnehmen, Maßnahmen digital verwalten und einreichen sowie die Auszahlung beantragen.
  • Meine Daten
    Anzeigen und Ändern der Adressdaten, Kontaktdaten, Bankverbindung.

Alle Funktionen und Services können auch für die mitversicherten Familienangehörigen bis
18 Jahren genutzt werden.
 

Welche Dokumente kann ich hochladen?

Sie finden hier die gängigsten Dokumentenkategorien und wählen einfach die passende aus. Diese sind:

•    Erstattung ärztliche Vorsorgeuntersuchung - Gesundheitskonto
•    Erstattung Osteopathie - Gesundheitskonto
•    Erstattung Sehhilfen - Gesundheitskonto
•    Erstattung professionelle Zahnreinigung - Gesundheitskonto
•    Erstattung Impfung
•    Präventionskurs – Antrag
•    Mutterschaftsgeld – Bescheinigung
•    Kinderkrankengeld – Antrag
•    Wahltarif Kostenerstattung
•    Geburtsurkunde – Bescheinigung
•    Heiratsurkunde – Bescheinigung
•    Einkommensnachweis
•    Erklärung/Einwilligung Krankengeld

Muss ich meine Originaldokumente noch per Post nachreichen?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Ihre Originaldokumente (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Anträge für Erstattung aus Gesundheitskonto etc.) müssen Sie nicht per Post nachreichen. Bewahren Sie diese aber bitte mindestens 90 Tage auf, da wir gesetzlich verpflichtet sind, die Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

Was mache ich, wenn es zu viele Anlagen gibt, die größer sind als die angegebene Dateigröße?

Sie haben die Möglichkeit Dateien bis zu einer Größe von 10 MB hochzuladen. Sollte die Dateigröße 10 MB überschreiten, bitten wir Sie, Ihre Auflösung entsprechend anzupassen.

Erhalte ich eine Information, ob ein Upload erfolgreich war oder nicht?

Wenn Sie den Button „Jetzt senden“ betätigen, erhalten Sie eine Information/Rückmeldung.

Kann ich meine Originaldokumente nach dem Hochladen oder nach dem Abschluss des Vorgangs vernichten?

Wir bitten Sie, Ihre Dokumente für mindestens 90 Tage aufzubewahren, da wir gelegentlich Vorgänge prüfen müssen. Sollten Sie Krankengeld beziehen, bitten wir Sie, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ende des Krankengeldbezuges aufzubewahren.

Werden weitere Zusatzformulare benötigt oder reicht es einfach die Belege und Unterlagen hochzuladen?

Machen Sie einfach die - je nach Anliegen - jeweils erforderlichen und geforderten Angaben und laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch. Zusatzformulare werden darüber hinaus nicht benötigt.

Kann ich irgendwo den Bearbeitungsstatus sehen?

Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer gestellten Anträge unter der Kachel „Antragsstatus“ einsehen.

Worin unterscheiden sich die Service-App und die Online-Geschäftsstelle?

Parallel zur BKK Akzo Nobel Service-App bieten wir Ihnen auch unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de an; die App wird in jedem Fall benötigt, denn damit geben Sie verschiedene Vorgänge innerhalb der Online-Geschäftsstelle frei (Stichwort 2FA). Mittels der Service-App können Sie uns einfach per Upload eines Fotodokuments Anträge oder Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Darüber hinaus besteht in der App die Möglichkeit, das BKK Bonusprogramm digital zu verwalten und Barprämien anzufordern. Alternativ steht Ihnen die Nutzung der Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zur Verfügung, wo Sie unter anderem bequem Ihre Rechnung für die professionelle Zahnreinigung an uns übermitteln können.

Gibt es auch eine Desktop-Version zur App?

Der Produktsupport für die Desktop-App wurde mit Einführung der überarbeiteten Online-Geschäftsstelle (OGS) bzw. neuen Service-App Mitte 2022 eingestellt. Diese wird daher für die neue OGS nicht mehr angeboten.


Ausbildung bei der BKK Akzo Nobel

Was machen Sozialversicherungsfachangestellte?

Sie beraten Versicherte und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Themen Gesundheit, Krankheit und Vorsorge und geben Auskunft über das Leistungsangebot der anderen Sozialversicherungsträger, wie zum Beispiel der Pflegekasse. Dafür braucht man einen guten Überblick über alle Bereiche der Sozialversicherung. Diese Grundlagen werden dir in der dreijährigen Ausbildung vermittelt.

Wie läuft die praktische Ausbildung ab?

Die Ausbildung findet vorwiegend in unserer Hauptverwaltung in Erlenbach statt, du lernst aber auch unser Service-Center in Aschaffenburg kennen. In der Hauptverwaltung bearbeiten wir alle Themen unter einem Dach - ganz unbürokratisch und zügig, denn jeder kennt hier jeden.

Für alle Fragen findet sich der richtige Ansprechpartner, und für uns Auszubildende hat immer jeder ein offenes Ohr. So entstehen eine familiäre Atmosphäre und ein angenehmes Arbeitsklima.

In der dreijährigen Ausbildung durchläufst du hier alle Abteilungen und wirst bestens auf die Abschlussprüfung vorbereitet.

Wie läuft die theoretische Ausbildung ab?

Die BKK Akademie in Rotenburg an der Fulda

Sie ist Bestandteil der Ausbildung für alle Azubis.

  • In der BKK Akademie finden mehrere Vollzeitlehrgänge statt, in denen die wichtigsten Inhalte der Sozialversicherungen und der allgemeinen Wirtschaftslehre vermittelt werden.
  • Für Auszubildende mit Teilnahme am Berufsschulunterricht finden acht Vollzeitseminare von jeweils zweiwöchiger Dauer statt.
  • Für Auszubildende ohne Teilnahme am Berufsschulunterricht (gilt für Schulabschluss Fachabitur bzw. Abitur und junge Leute mit bereits abgeschlossener Ausbildung) finden acht Vollzeitseminare statt, die sich insgesamt auf 19 Wochen belaufen.
  • Theoretische Wissensvermittlung rund um das Thema Sozial- und speziell allgemeine Krankenversicherung.
  • Unterricht Montag bis Freitag von ca. 8 bis 16 Uhr, sobald alle Seminarteilnehmer über 18 Jahre sind findet zusätzlich Unterricht samstags bis zur Mittagszeit statt.

... und das bietet die BKK Akademie:

  •  Bildungs- und Hoteleinrichtung gleichzeitig
  •  Einzelzimmer
  •  Hauptmahlzeiten im eigenen Restaurant (Kantine) mit viel Auswahl am Buffet
  •  Freizeitmöglichkeiten, wie zum Beispiel Tischfußball, Schwimmbad oder Sauna

Hier gehts zur BKK Akademie

Die Berufsschule in Würzburg

Wenn du die Schule mit der mittleren Reife abgeschlossen hast, besuchst du die Klara-Oppenheimer-Berufsschule in Würzburg:

  • Unterricht blockweise, insgesamt ca. 39 Wochen
  • Fächer u.a. Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, aber auch zum Beispiel Englisch und Deutsch
  • Tests in Form von Schulaufgaben und Leistungsnachweisen

Wie bewerbe ich mich für einen Ausbildungsplatz?

Wenn du dich für eine interessante und anspruchsvolle Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (m/w/d) in unserer Krankenkasse interessierst, sende uns einfach deine Bewerbungsunterlagen zu.

Per E-Mail an ausbildung@bkk-akzo.de

Oder per Post an
BKK Akzo Nobel
Vorstandssekretariat
Glanzstoffstraße 1
63906 Erlenbach

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden?

Dann helfen wir Ihnen gerne unter der Service-Nummer 06022 7069-444 weiter. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info@bkk-akzo.de

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