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Midijob

Verdient ein Arbeitnehmer zwischen 538,01 € und 2.000,00 € monatlich, liegt ein sogenannter Midijob vor. Für ihn gilt eine besondere Beitragsberechnung. Daraus ergeben sich geringere Sozialversicherungsbeiträge: Sein Beitragsanteil reicht von ca. 10 % bei einem Verdienst von 520,01 € monatlich bis ca. 20 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €. Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Die Umlagebeiträge werden aus dem verminderten Arbeitsentgelt errechnet.

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