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Prüfung der Hauptberuflichkeit

In allen Fragen rund um die kranken- und pflegeversicherungsrechtliche Beurteilung einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Die Beurteilung der Versicherungspflicht als Gesellschafter/Geschäftsführer oder im Rahmen der familienhaften Mitarbeit, erfolgt auf Grund Ihres in der DEÜV-Meldung abgegebenen Statuskennzeichens über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Informationen zur Prüfung der Hauptberuflichkeit

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