Mitgliedschaftsführung & Beiträge Mitglieder
Ruheständler willkommen!
Gerade wenn man älter wird, zeigt sich, was eine gute Krankenkasse ausmacht. Gezielte Gesundheitsförderung, Früherkennung und Vorsorge, damit Krankheiten gar nicht erst entstehen, eine optimierte Versorgung im Krankheitsfall und persönliche Beratung sind klare Pluspunkte für Ihre Gesundheit.
Beiträge für Rentner
Auch im Ruhestand profitieren Sie bei uns von überdurchschnittlichen Leistungen bei einem besonders günstigen Beitragssatz von 16,25 %. Für Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlt die Rentenversicherung ab 01.01.2019 neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages künftig auch die Hälfte des krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt einheitlich 3,4 %.* Bei kinderlosen Versicherten, die nach dem 01.01.40 geboren sind, kommt noch ein Zuschlag in Höhe von 0,6 % hinzu.
* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 Prozentpunkten
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Unsere Vorteile für Ruheständler
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern
- Attraktives, einfaches Bonusprogramm
- Professionelle Zahnreinigung (bis zu 60 €)
- Sehhilfen (40 €)
- Fairer Beitragssatz von 15,65 % bzw. 16,25 %*
*bis 29.02.2024 16,15 % - gilt nur für Beiträge aus Rente/Versorgungsbezügen, die vom Rentenversicherungsträger bzw. der Zahlstelle direkt an die Krankenkasse gezahlt werden.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Waren Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert, sind die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt und Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Vorteil dabei ist, dass auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.
Ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, prüfen wir für Sie, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.
Bitte beachten Sie: Familienversicherte Rentenantragssteller wählen ihre Krankenkasse mit dem Tag der Rentenantragsstellung, nicht mit dem Rentenbeginn!
Gern beraten wir Sie zur Krankenversicherung im Ruhestand persönlich.
Als Rentner freiwillig versichert
Wer im Alter nicht über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert ist, kann sich im Rahmen einer freiwilligen Versicherung weiterversichern, insofern in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Wir beraten wir Sie gern persönlich.
Betriebsrente: Freibetrag für Krankenkassenbeiträge
Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen bzw. ein Koalitionskompromiss erzielt. Wer eine Betriebsrente bekommt, soll dadurch entlastet werden.
Seit 1. Januar 2024 gilt ein Freibetrag von 176,75 €. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente (nach § 229 Abs. 1 Nr. 5 GB V) fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.