Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist die Bestätigung eines Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes über eine festgestellte Erkrankung der Patienten, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden. Die Krankenkasse bekommt in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den vereinbarten Vordrucken durch die Versicherten mitgeteilt.
Jährlich werden ca. 77 Mio. Arbeitsunfähigkeiten festgestellt und die Bescheinigungen in vierfacher Ausführung ausgestellt - für die Ärzte, die Versicherten, die Krankenkassen und die Arbeitgeber. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass nunmehr ab dem 01.10.2021 die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Noch sind nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021.
Wie geht es weiter mit der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?
Auch die Arbeitgeber werden ab dem 01.07.2022 in das elektronische Verfahren einbezogen. Auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber wird digital erfolgen. Die elektronische Übermittlung an den Arbeitgeber startet ab dem 1. Januar 2022; ab dem 1. Juli 2022 ist sie dann verpflichtend. Zuständig für diese Übermittlung werden die Krankenkassen sein.
Gesetzlich ist hierfür vorgesehen, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Daten jeweils bei Vorliegen einer Berechtigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, welche daraufhin den Arbeitgebern die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten übermitteln. Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anfordern, ist hierfür von ihnen der Datenaustausch eAU verpflichtend einzusetzen.
Die Elektronifizierung des Verfahrens bietet viele Vorteile:
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt werden.
- Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung entbindet die Versicherten von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse.
- Die elektronische Fassung der eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
- Das Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sorgt für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwandsausgleichgesetz.
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