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Entlassmanagement Krankenhaus

Anspruch auf Entlassmanagement

Jeder Patient im Krankenhaus hat einen Anspruch auf ein Entlassmanagement. Nach vorheriger schriftlicher Information und Einwilligung des Patienten hat das Krankenhaus die Aufgabe, die notwendigen Anschlussmaßnahmen frühzeitig einzuleiten und dem weiterbehandelnden Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig zu informieren.

Bestandteil des Entlassmanagements

Bestandteil des Entlassmanagements ist nach Prüfung des Erfordernisses auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Für diese Zeitspanne kann auch die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Wie wir Sie unterstützen

Die BKK Akzo Nobel unterstützt die Durchführung des Entlassmanagements des Krankenhauses, beispielsweise durch die regelhafte Bereitstellung von Informationen zu Versorgungsstrukturen. Aufgabe der Krankenkasse ist es, gemeinsam mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren (z. B. Vertragsärzte, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen.

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