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Befreiung von Zuzahlungen

Befreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze

Versicherte müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen leisten. Damit Sie sich dabei finanziell nicht überfordern, gilt eine einkommensabhängige, jährliche Höchstgrenze. Sobald diese Belastungsgrenze erreicht ist, können wir Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, Krankengymnastik oder Klinikaufenthalte, befreien.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Familien gelten Freibeträge, die vom Haushaltseinkommen abgezogen werden. Für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen reduziert sich die zumutbare Eigenbelastung auf 1 %.

Bitte lassen Sie sich für alle Zuzahlungen eine Quittung ausstellen. Diese werden für eine mögliche Befreiung oder Erstattung von zu viel geleisteten Zuzahlungen benötigt.

Allgemeine Informationen zu Zuzahlung und Befreiung


Häufig gestellte Fragen zum Thema Zuzahlungen

Wieso muss ich Zuzahlungen bezahlen?

Jeder Versicherte zahlt Zuzahlungen bis zu seiner persönlichen Belastungsgrenze. Diese sind ab dem 18. Lebensjahr für alle Leistungen, die wir übernommen haben, zu zahlen. Kinder unter 18 Jahren müssen, bis auf die Ausnahme der Fahrkosten, keine Zuzahlungen leisten.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Wie beantrage ich die Befreiung von den Zuzahlungen?

Die Befreiung von den Zuzahlungen kann über den Antrag in unserem Formular-Center beantragt werden. Sobald dieser ausgefüllt vorliegt, erhalten Sie eine Rückmeldung bzgl. der Belastungsgrenze.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Unser Formular-Center

An wen zahle ich die Zuzahlung? Direkt an die BKK Akzo Nobel oder an den Leistungserbringer/Anbieter?

Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben als Zuzahlung den sich ergebenden Betrag an die abgebende Stelle, also den Leistungserbringer zu leisten.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Warum sind die Zuzahlungen nicht mit den geleisteten Beiträgen abgedeckt?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich aufgrund gesetzlicher Regelungen in Form von Zuzahlungen an den Gesundheitskosten beteiligen. Wie hoch die Zuzahlung ist, hängt von der in Anspruch genommenen Gesundheitsleistung ab. Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden, sind diese Zahlungen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten.
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind somit eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Was mache ich, wenn ich die Zuzahlung nicht zahlen kann?

Jeder Versicherte leistet Zuzahlungen nur bis zur Höhe seiner persönlichen Belastungsgrenze. Liegt die Zuzahlung darüber, können Sie eine Befreiung beantragen.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Ich wurde wegen eines Unfalls behandelt, den ich nicht verursacht habe - muss ich die Zuzahlung trotzdem leisten?

Ja, allerdings können Sie die Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

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