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Hausarztbehandlung

Das BKK-Hausarztmodell

Das BKK-Hausarztmodell steht für eine besondere Qualität der hausärztlichen, wohnortnahen Versorgung: Der Hausarzt koordiniert die gesamte Behandlung, überweist an Fachärzte und hat den Überblick über Befunde, Therapieberichte und verordnete Medikamente. Er spricht die nächsten Behandlungsschritte mit den Patienten ab und berät bei Therapieentscheidungen. Dadurch können Behandlungen gut aufeinander abgestimmt werden, Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden vermieden. Das Programm richtet sich insbesondere an chronisch kranke Patienten, die häufig und regelmäßig ihren Hausarzt sowie verschiedene Fachärzte aufsuchen müssen.

Hohe Qualitätsstandards

Unser Hausarztprogramm wurde gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) entwickelt und erfüllt höchste Qualitätsstandards. Alle teilnehmenden Ärzte müssen sich unter anderem regelmäßig fortbilden, um sich über aktuelle medizinische Erkenntnisse und Leitlinien auf dem Laufenden zu halten. 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ihr Hausarzt übernimmt eine Lotsenfunktion und koordiniert alle notwendigen (Fach)arzt- und Krankenhaustermine für Sie. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfälle sowie Besuche beim Augen- und Frauenarzt.
  • Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten können sich besser untereinander abstimmen und austauschen. Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden dadurch vermieden.
  • Sie erhalten besondere Betreuungsangebote (z.B. zeitnahe Versorgung mit Hilfsmitteln).
  • Der Hausarzt behält den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte.
  • Sie erhalten auf Wunsch eine Sprechstunde Mo-Fr (nach Absprache) und eine Terminabendsprechstunde bis 20 Uhr für Berufstätige.
  • Die Wartezeiten dauern in der Regel maximal 30 Minuten.

Ihre Pflichten im Überblick:

  • Sie verpflichten sich, immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Bei Urlaub oder Krankheit gehen Sie zu dem von Ihrem Hausarzt benannten Vertretungsarzt.
  • Fachärzte dürfen nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes aufgesucht werden. Ausgenommen sind Besuche beim Frauen- oder Augenarzt sowie Notfälle.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. zum Kostenersatz verpflichtet sind, wenn Sie Fachärzte oder weitere Hausärzte ohne Überweisung durch Ihren gewählten Hausarzt in Anspruch nehmen.
  • Sie sind an Ihre Entscheidung zum Hausarztmodell für mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel des Hausarztes ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Ihre Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern Sie die Teilnahme nicht schriftlich bei uns kündigen. Eine Kündigung ist sechs Wochen zum Ende des Quartals möglich und muss Ihrem Arzt und uns gegenüber schriftlich erfolgen.

So einfach machen Sie mit

Das BKK Hausarztprogramm ist kostenlos und freiwillig. Wenn Sie daran teilnehmen wollen, sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Hausarzt an und schreiben Sie sich bei ihm in das Programm ein. Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erklären Sie sich dazu bereit, bei gesundheitlichen Problemen immer erst Ihren Hausarzt aufzusuchen, der Sie falls notwendig, an den Facharzt überweist. Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, mindestens ein Jahr am BKK Hausarztprogramm teilzunehmen und sich für diesen Zeitraum an den Hausarzt zu binden.

Nutzen Sie die Vorteile des Hausarztmodells und damit die Kompetenz eines persönlichen Gesundheitsberaters. Genauere Informationen entnehmen Sie der Patienteninfo zum Hausarztprogramm sowie der Patienteninfo zum Datenschutz.

Patienteninfo zum Hausarztprogramm

BKK Starke Kids – die Premiumvorsorge für Kinder und Jugendliche

Auch für Kinder und Jugendliche bieten wir ein hausarztbasiertes Versorgungsmodell. Das Programm „BKK Starke Kids“ wird in Kooperation mit den Kinder- und Jugendärzten in Bayern umgesetzt. Es bietet eine maßgeschneiderte und kostenfreie Gesundheitsvorsorge speziell für Kinder und Jugendliche. Das Besondere an dem Programm: Neben den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 gibt es eine Reihe ergänzender Vorsorgeuntersuchungen, die für Ihr Kind wichtig sein können. Hierzu gehören z. B. der BKK-Kindergartencheck im Alter von 3 Jahren, die BKK Grundschulchecks I und II im Alter zwischen 7 und 10 Jahren oder der BKK Jugendcheck im Alter von 16-17 Jahren.

Zur Programmteilnahme:

Sprechen Sie einfach Ihren Kinder- und Jugendarzt auf unser innovatives Behandlungsmodell an und schreiben Sie sich direkt bei ihm in das Programm ein. Nähere Informationen erhalten Sie auch über unsere Kundenberater.

Mehr über BKK Starke Kids

Verbesserte Leistungen

Für Pflegeheimbewohner und Patienten mit Atemwegsinfekten

Weitere Informationen zur seit 01.10.21 optimierten hausärztlichen Versorgung erhalten Sie hier:

Aktuelles: bessere Leistungen hausärztliche Versorgung

Kontakt zum Thema

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