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Rehabilitation- und Vorsorgekuren

Zuschüsse und Kostenübernahme

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu da, Ihre Gesundheit zu stärken bzw. im Krankheitsfall wiederherzustellen. Sie können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung können Sie Zuschüsse oder sogar die volle Kostenübernahme von uns erhalten. Auch an den Fahrkosten beteiligen wir uns.

Was wir Ihnen bieten

  • Stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, um einer drohenden Gesundheitsgefährdung vorzubeugen.
  • Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung.
  • Mutter/Vater-Kind Kuren: medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter bzw. Väter und Ihre Kinder
  • Vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.

Welche Kosten wir übernehmen

Über die genauen Voraussetzungen der Gewährung sowie über die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Wir übernehmen die vollen Kosten für eine ärztlich verordnete stationäre Maßnahme abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag. Kinder unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung. Zusätzlich erstatten wir die notwendigen Kosten für An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis auf die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt.
  • Die Kosten einer ambulanten Rehabilitation werden abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Tag von uns voll übernommen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wenn die Maßnahme dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient, ist möglicherweise Ihr Rentenversicherungsträger zuständig. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
  • Für ambulante Kuren, umgangssprachlich als „Badekuren“ bekannt, tragen wir die Kosten für das Kurarzthonorar sowie die verordneten Kurmittel (z. B. Bäder und Massagen). An den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe etc. beteiligen wir uns mit einem pauschalen Zuschuss von 16 € pro Tag. Bei chronisch kranken Kleinkindern erhöht sich der Zuschuss auf 25 € täglich.

Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

Wenn Sie berufstätig sind und durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten wollen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie dort. Außerdem braucht die Rentenversicherung die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre. Wir bestätigen Ihnen dies gerne auf dem für uns bestimmten Vordruck. Rufen Sie hierfür gerne bei uns an.

Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, dann ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren behandelnden Arzt, er hat die entsprechenden Anträge für Sie.

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