Leistungen
Wahltarif Kostenerstattung
Die Alternative zur Gesundheitskarte
Als BKK-Versicherter erhalten Sie medizinische Leistungen normalerweise bequem und bargeldlos über Ihre Gesundheitskarte. Eine Alternative dazu ist die Kostenerstattung. Bei diesem Wahltarif werden Sie zum Selbstzahler und treten als Privatpatient auf – mit größeren Freiheiten, aber auch größeren finanziellen Risiken. Sie sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.
Bereiche der Kostenerstattung
Die Kostenerstattung können Sie für folgende Bereiche (einzeln oder zusammen) wählen:
- ärztliche Versorgung
- zahnärztliche Versorgung
- stationäre Versorgung
- vom Arzt veranlasste Leistungen (z. B. Ergotherapie, Hilfsmittel etc.)
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Mit der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip erhalten Sie Rechnungen nach den amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte bzw. Therapeuten, die Sie zunächst selbst tragen. Wir erstatten maximal die Kosten, die bei einer Behandlung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären, abzüglich der üblichen gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für Verwaltungskosten von 3 % (mindestens 5 € bis maximal 50 €). Die Kostenerstattung gilt nur für Vertragsleistungen, die auch über die Gesundheitskarte abrechenbar wären.
Welche Vor- und Nachteile hat die Kostenerstattung?
Der Vorteil der Kostenerstattung: Sie können private Sprechstunden vereinbaren und sind nicht an die Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Dem gegenüber stehen finanzielle Risiken und Mehrkosten: So können Leistungserbringer im Rahmen der privatärztlichen Behandlung höhere Sätze in Rechnung stellen. Die Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten oder können über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.