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Arznei- und Verbandmittel

Kostenübernahme von Arznei- und Verbandmitteln

Wir übernehmen die Kosten von zugelassenen Arznei- und Verbandmitteln, die Ihnen Ihr Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben hat. Sie tragen den gesetzlich geregelten Zuzahlbetrag.

Bei Kindern unter 12 Jahren (bei Entwicklungsverzögerungen bis 18 Jahren) sowie für die Standardbehandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen bei Erwachsenen übernehmen wir zudem die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie zum Therapiestandard gehören.

Gesetzliche Zuzahlungen

Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung beträgt für jedes Arznei- oder Verbandmittel 10 % – mindestens fünf, höchstens 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Eine Ausnahme sind Blutzucker- und Harnteststreifen sowie Arznei- oder Verbandmittel, die aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung ausgestellt werden. Für diese müssen keine gesetzlichen Zuzahlungen entrichtet werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit.

Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Inzwischen steht eine große Anzahl preisgünstiger Medikamente zur Verfügung, die von Zuzahlungen befreit sind. Voraussetzung für die Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 % unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Im Arzneikompass können sie herausfinden, ob für Ihr Arzneimittel Zuzahlungen zu leisten sind.

Arzneikompass

Im Arzneikompass finden Sie zudem detaillierte Informationen zu allen Arzneimitteln. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe Zuzahlungen zu leisten sind und ob es für Ihr Medikament zuzahlungsfreie Alternativen gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen die Beratung durch Ihren Arzt keinesfalls ersetzen können. Er entscheidet, welches Medikament für Sie aus medizinischer Sicht geeignet ist und ob ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel möglich ist.

Zum Arzneikompass

Erstatten Sie Pflanzliche Arzneimittel?

Eine Erstattung von pflanzlichen Arzneimitteln ist durch uns als gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Eine Beratung bzgl. dieser Arzneimittel erhalten Sie unter 06022 7069-179 oder 06022 7069-460.

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