Leistungen
Künstliche Befruchtung
Wir unterstützen Ihre Familienplanung!
Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert. Im Jahr 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt. Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Für die betroffenen Paare stellt der unerfüllte Kinderwunsch in der Regel eine große psychische Belastung auch innerhalb der Partnerschaft dar.
50 % Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Mit einer künstlichen Befruchtung haben auch Paare, die ungewollt kinderlos sind, die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Paar ist verheiratet, die Frau über 25 unter 40, und der Mann unter 50. Nach ärztlicher Feststellung besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wobei bei der Behandlung ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
Im Rahmen unseres individuellen Versorgungsvertrags „BKK Kinderwunsch“ erhalten Sie einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, der weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Welche Leistungen beinhaltet das Angebot BKK Kinderwunsch?
Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Zweimalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von je 350 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Zweimalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von je 250 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 € und bei ICSI 700 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
- Einen Zuschuss von 100 € für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
- Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Behandlung erfolgt in einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum
- Die Teilnahme am Programm muss schriftlich erklärt werden
- Die BKK Akzo Nobel hat den Behandlungsplan vorab genehmigt
- Sie sind verheiratet
- Für den Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung müssen beide Ehepartner bei uns versichert sein
- Es muss ein Embryotransfer stattgefunden haben
Weiterführende Links, Informationen und Videos
Detailierte Informationen sowie andere für Familien interessante Angebote finden Sie auf unserer Website Family Plus by BKK:
Folgende Videos sind zudem verfügbar:
• Adipositas und Kinderwunsch
• Das biologische Zeitfenster
• Mehrlingsschwangerschaften