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Heilmittel

Therapien bei Physiotherapeuten und Logopäden

Heilmittel wie Sprach- und Sprechtherapie, Massagen oder Krankengymnastik tragen zur Heilung oder Linderung von Beschwerden oder Beeinträchtigungen bei. Sie wirken überwiegend äußerlich und werden von speziell ausgebildeten Therapeuten wie Physiotherapeuten oder Logopäden angeboten. Bis auf die gesetzlich geregelte Zuzahlung übernehmen wir bei ärztlich verordneten Heilmitteln die Kosten.

Diese Maßnahmen zählen zu den Heilmitteln

  • Physiotherapie (physikalische Therapie)
  • Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)
  • Ergotherapie
  • Podologische Therapie (Fußpflege)

Die gesetzliche Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Erwachsene 10 % je einzelner Leistung sowie 10 € je Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwangere sind von dieser Zuzahlung befreit.

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