„Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden“, so der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen.
In Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besteht für von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen aufgrund dieser besonderen Ausnahmesituation Hilfestellung in Form eines erleichterten Stundungszugangs.