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Elektronische Patientenakte ePA

Aktueller Hinweis: Neue Anmeldeprozesse und neue ePA-App für Android!

Aufgrund der Einführung der GesundheitsID zum 01.01.2024 hat sich auch der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Des Weiteren gibt es eine neue ePA-App für das Betriebssystem Android. Weitere Informationen und Erklärvideos finden Sie hier.

Alles rund um die elektronische Patientenakte

Um die ePA zu erhalten und nutzen zu können, ist es erforderlich, sich die zugehörige App je nach Smartphone im Google Play Store oder Apple App Store herunterzuladen. Als gesetzliche Krankenkasse sorgen wir für den bestmöglichen Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Um sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, werden wir Sie einmalig sicher identifizieren.

Die ePA im Apple Store Die ePA im Google Play Store

Identifizierung für die Nutzung der ePA

Neben der persönlichen Identifizierung in einer unserer beiden Geschäftsstellen ist es auch möglich, das POSTIDENT-Verfahren zu nutzen. Das POSTIDENT-Verfahren wiederum steht in zwei möglichen Varianten zur Verfügung: Identifizierung in der Postfiliale oder Identifizierung über den elektronischen Personalausweis (eID). Für die sichere Identifizierung über das POSTIDENT-Verfahren werden Sie beim ePA-Registrierungsprozess innerhalb der App auf die POSTIDENT-App umgeleitet.

War die Identifizierung erfolgreich, können Sie im Anschluss jederzeit und von überall Ihre persönliche Akte (ePA) auf Ihrem Smartphone einsehen.

Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie von uns zusätzlich einen Brief mit einer PIN. Diese PIN kann in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion auch für zukünftige digitale Anwendungen (z.B. E-Rezept) genutzt werden. 

Aktuell: Laufendes Gesetzgebungsverfahren für ePA-Opt-Out

Am 30.08.2023 gab es einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) in das Gesetzgebungsverfahren zu geben.

Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet, dass alle gesetzlich Versicherten mit einer ePA ab dem 15.01.2025 zu versorgen (sog. Opt-Out-Verfahren) sind. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist vermutlich erst im Frühjahr 2024 zu rechnen. Welche Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch durch den Bundesrat erfolgen, ist nicht bekannt.

Der Gesetzgeber sieht auch die Möglichkeit vor, der Erstellung einer ePA zu widersprechen. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit allerdings auch noch nicht bekannt. Sobald das Verfahren feststeht, werden wir Sie informieren und Sie haben dann die Möglichkeit, der Anlage einer ePA zu widersprechen.

Hinweis: Ein Widerspruch ist erst zulässig, wenn das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ein Widerspruch zum Opt-Out-Verfahren nicht nötig und möglich. Ein vorsorglicher Widerspruch ist kein anerkanntes Rechtsmittel und wird von uns abgewiesen.

Informative Videos zur ePA

Hinweis: Die Videos werden auf der Plattform Youtube wiedergegeben. Sobald Sie ein Video anklicken, werden Daten zwischen Youtube und Ihrem Browser ausgetauscht. Klicken Sie die Videos daher nur an, wenn Sie mit dem Abspielen auf Youtube und den dort geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden sind.

Was ist die ePA?

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Die ePA begleitet uns ein Leben lang

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Der Weg der Daten

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Feingranulares Rechtemanagement

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Wie komme ich an die ePA

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Festlegung eines Stellvertreters

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Kontakt zum Thema ePA

Versichertenhelpdesk (VHD)

Haben Sie als ePA-Nutzer Anfragen allgemeiner Art, Fragen zum Handling der ePA-App oder stellen technische Fehler bzw. Einschränkungen fest, wenden Sie sich bitte direkt an unseren hierfür vorgesehenen ePA-Versichertenhelpdesk. Sie erreichen den VHD ab 01.01.2021. Auch können Sie sich hier Ihren persönlichen Rückrufwunsch einstellen.       

Allgemeine Fragen zur elektronischen Patientenakte

Haben Sie allgemeine Fragen zur ePA oder zum Beantragungsprozess, können Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten erreichen.

Rufnummer: 06022 7069-444
E-Mail: epa@bkk-akzo.de

Ombudsstelle ePA

Zur Schlichtung von Anliegen zwischen Ihnen als ePA-Nutzer und Leistungserbringern, können Sie unsere Ombudsstelle auf dem folgenden Weg kontaktieren.

E-Mail: epa@bkk-akzo.de

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