Kundenberatung
Elektronische Patientenakte ePA
Die ePA im Überblick
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) die eigene Gesundheit und Gesundheitsdaten stets im Blick
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden. In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer beisammen. Aber was bringt Ihnen das konkret? Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann mit Ihrer Zustimmung in Ihre ePA schauen und ist dadurch bestens über Ihre Gesundheit informiert. Dadurch können Ihnen zum Beispiel zeitraubende Doppeluntersuchungen erspart bleiben. Die Hoheit über Ihre Daten behalten Sie dabei selbst. Sie entscheiden, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden.
ePA für alle
Die neue elektronische Patientenakte
Gesundheitsdaten werden nutzbar
Ab dem 15. Januar 2025 soll es so weit sein: Dann wird die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, Teil der Regelversorgung. Die ePA für alle ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten Schritt nehmen kann.
In der elektronischen Patientenakte werden alle relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards. Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.
Weitere Infos zum Thema ePA für alle
* Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Aktueller Hinweis: Neue Anmeldeprozesse und neue ePA-App für Android!
Aufgrund der Einführung der GesundheitsID zum 01.01.2024 hat sich auch der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Des Weiteren gibt es eine neue ePA-App für das Betriebssystem Android. Weitere Informationen und Erklärvideos finden Sie hier.
Alles rund um die elektronische Patientenakte
Um die ePA zu erhalten und nutzen zu können, ist es erforderlich, sich die zugehörige App je nach Smartphone im Google Play Store oder Apple App Store herunterzuladen. Als gesetzliche Krankenkasse sorgen wir für den bestmöglichen Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Um sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, werden wir Sie einmalig sicher identifizieren.
Identifizierung für die Nutzung der ePA
Neben der persönlichen Identifizierung in einer unserer beiden Geschäftsstellen ist es auch möglich, das POSTIDENT-Verfahren zu nutzen. Das POSTIDENT-Verfahren wiederum steht in zwei möglichen Varianten zur Verfügung: Identifizierung in der Postfiliale oder Identifizierung über den elektronischen Personalausweis (eID). Für die sichere Identifizierung über das POSTIDENT-Verfahren werden Sie beim ePA-Registrierungsprozess innerhalb der App auf die POSTIDENT-App umgeleitet.
War die Identifizierung erfolgreich, können Sie im Anschluss jederzeit und von überall Ihre persönliche Akte (ePA) auf Ihrem Smartphone einsehen.
Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie von uns zusätzlich einen Brief mit einer PIN. Diese PIN kann in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion auch für zukünftige digitale Anwendungen (z.B. E-Rezept) genutzt werden.
Automatisches Anlegen der ePA ab 2025
Bis zum 14. Januar 2025 stellen wir jedem Versicherten auf Antrag und mit seiner Einwilligung eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Ab dem 15. Januar 2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten, der nach vorheriger Information der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gegenüber der Krankenkasse nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprochen hat (Opt-Out-Verfahren), eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.
Nähere Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig im Laufe diesen Jahres.
Sie können gegen das automatische Anlegen Ihrer ePA schriftlich Widerspruch bei uns einlegen.
Kontakt zum Thema ePA
Versichertenhelpdesk (VHD)
Haben Sie als ePA-Nutzer Anfragen allgemeiner Art, Fragen zum Handling der ePA-App oder stellen technische Fehler bzw. Einschränkungen fest, wenden Sie sich bitte direkt an unseren hierfür vorgesehenen ePA-Versichertenhelpdesk. Sie erreichen den VHD ab 01.01.2021. Auch können Sie sich hier Ihren persönlichen Rückrufwunsch einstellen.
Allgemeine Fragen zur elektronischen Patientenakte
Haben Sie allgemeine Fragen zur ePA oder zum Beantragungsprozess, können Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten erreichen.
Rufnummer: 06022 7069-333
E-Mail: epa@bkk-akzo.de
Ombudsstelle ePA
Zur Schlichtung von Anliegen zwischen Ihnen als ePA-Nutzer und Leistungserbringern, können Sie unsere Ombudsstelle auf dem folgenden Weg kontaktieren.
E-Mail: epa@bkk-akzo.de