Kundenberatung
Elektronische Patientenakte ePA
Die ePA im Überblick
- Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) die eigene Gesundheit und Gesundheitsdaten stets im Blick
- Aktuell: ePA für alle - bundesweite Nutzung ab dem 28.04.2025
- ePA für alle – Widerspruch
- FAQ: ePA Informationsmaterial
- Alles rund um die elektronische Patientenakte / App Stores
- Identifizierung für die Nutzung der ePA
- Kontakt zum Thema ePA
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) die eigene Gesundheit und Gesundheitsdaten stets im Blick
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden. In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer beisammen. Aber was bringt Ihnen das konkret? Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann mit Ihrer Zustimmung in Ihre ePA schauen und ist dadurch bestens über Ihre Gesundheit informiert. Dadurch können Ihnen zum Beispiel zeitraubende Doppeluntersuchungen erspart bleiben. Die Hoheit über Ihre Daten behalten Sie dabei selbst. Sie entscheiden, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden.
ePA für alle
Bundesweiter Rollout am 28.04.25 der elektronischen Patientenakte ePA
Gesundheitsdaten werden nutzbar - Teil der Regelversorgung
Seit dem 15. Januar 2025 wurde die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, in Teilregionen Deutschlands in einer Art Testphase eingefürt und die Pilotierung auch dazu genutzt, um die Funktionen und die Anwenderfreundlichkeit der Systeme weiter zu verbessern. In Kürze soll der nächste Schritt erfolgen: Die ePA kann ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Die Begrenzung auf die positiv-gelisteten Einrichtungen in den Modellregionen wird dann aufgehoben. Spätestens ab Oktober soll die ePA dann bundesweit genutzt werden. Medizinische Einrichtungen sollten die Zeit nutzen, um sich technisch auszustatten und mit den Funktionen der ePA vertraut zu machen, ihre Teams zu schulen und die ePA in ihre Abläufe zu integrieren. Ab dem 01.01.2026 sollen dann auch Sanktionen verhängt werden, wenn die Leistungserbringer nicht an der ePA für alle teilnehmen.
Für den Fall, dass Sie keine eigene ePA wünschen und der Einrichtung Ihrer ePA bereits widersprochen haben, bleibt dieser Widerspruch weiterhin gültig. Sie müssen somit nichts weiter unternehmen.
Die ePA für alle ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten großen Schritt nehmen kann. Sie wird von der gematik* zur Verfügung gestellt.
In der elektronischen Patientenakte werden alle relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards. Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.
Weitere Infos zum Thema ePA für alle
* Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Artikel des BKK Dachverbands zum Thema ePA für alle
Wie kann die ePA für alle künftig in der Praxis aussehen?
Video zur Info
Wir stellen Ihnen die fiktive Patientengeschichte von Vincent vor - mit verschiedenen Stationen bei seiner Kardiologin, in der Apotheke und bei seinem Hausarzt. Erleben Sie ganz konkret, wie die technische Umsetzung der ePA für alle aussehen könnte:
Das Video gibt einen guten Einbklick, was es mit der ePA auf sich hat und welche Vorteile sie bietet. Schauen Sie gleich mal rein…
ePA für alle - Widerspruch
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie können der automatischen Anlage der ePA natürlich auch widersprechen
Ihr Widerspruchsrecht
Wer keine elektronische Patientenakte haben möchte, kann der Anlage seiner ePA widersprechen (schriftlich, gegenüber der BKK Akzo Nobel). Auch ein Widerruf des Widerspruches ist jederzeit möglich.
Die elektronische Patientenakte wird für Sie angelegt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt unseres Infoschreibens widersprochen haben (Opt-Out-Verfahren).
Es gibt mehrere Widerspruchvarianten:
Genereller Widerspruch
Sie haben die Möglichkeit, der ePA generell zu widersprechen, was bedeutet, dass für Sie keine ePA angelegt bzw. Ihre bereits angelegte ePA mit möglicherweise bereits enthaltenen Daten unwiderruflich gelöscht wird.
Widerspruch gegen einzelne Funktionen der ePA
Statt einem generellen Widerspruch können Sie auch einzelnen Funktionen innerhalb der ePA widersprechen. Ihre ePA wird dann mit entsprechenden Einschränkungen angelegt oder Ihre bestehende ePA angepasst.
Folgenden Funktionen kann unabhängig voneinander widersprochen werden:
- Einspielen von Daten zu in Anspruch genommenen Krankenkassenleistungen
- Forschungsdatenspende
- Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
- Übertragung von Daten aus dem E-Rezept in die elektronische Medikationsliste der ePA
Für Ihren Widerruf steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung.
Weitere Infos zum Thema ePA für alle
Alles rund um die elektronische Patientenakte
Um die ePA zu erhalten und nutzen zu können, ist es erforderlich, sich die zugehörige App je nach Smartphone im Google Play Store oder Apple App Store herunterzuladen. Als gesetzliche Krankenkasse sorgen wir für den bestmöglichen Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Um sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, werden wir Sie einmalig sicher identifizieren.
Identifizierung für die Nutzung der ePA
Neben der persönlichen Identifizierung in einer unserer beiden Geschäftsstellen ist es auch möglich, das POSTIDENT-Verfahren oder das eID-Verfahren über unseren Dienstleister Nect zu nutzen. Das POSTIDENT-Verfahren erfolgt über eine Identifizierung in der Postfiliale. Das eID-Verfahren erfolgt über die Nect-App. Hierfür benötigt man den elektronischen Personalausweis + PIN (eID), um die Identifizierung durchführen zu können.
War die Identifizierung erfolgreich, können Sie im Anschluss jederzeit und von überall Ihre persönliche Akte (ePA) auf Ihrem Smartphone einsehen.
Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie von uns zusätzlich einen Brief mit einer PIN. Diese PIN kann in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion auch für digitale Anwendungen (z.B. E-Rezept) genutzt werden.
Falls Ihnen bereits die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte vorliegt, können Sie diese auch für die Identifizierung in der ePA-App nutzen.
Kontakt zum Thema ePA
Versichertenhelpdesk (VHD)
Haben Sie als ePA-Nutzer Anfragen allgemeiner Art, Fragen zum Handling der ePA-App oder stellen technische Fehler bzw. Einschränkungen fest, wenden Sie sich bitte direkt an unseren hierfür vorgesehenen ePA-Versichertenhelpdesk. Sie erreichen den VHD ab 01.01.2021. Auch können Sie sich hier Ihren persönlichen Rückrufwunsch einstellen.
Allgemeine Fragen zur elektronischen Patientenakte
Haben Sie allgemeine Fragen zur ePA oder zum Beantragungsprozess, können Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten erreichen.
Rufnummer: 06022 7069-333
E-Mail: epa@bkk-akzo.de
Ombudsstelle ePA
Zur Schlichtung von Anliegen zwischen Ihnen als ePA-Nutzer und Leistungserbringern, können Sie unsere Ombudsstelle auf dem folgenden Weg kontaktieren.
E-Mail: epa@bkk-akzo.de