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BKK Bonusprogramm

Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen

Der BKK Akzo Nobel liegt Ihr Wohlergehen sehr am Herzen, weshalb wir gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Unser Vorsorge-Bonusprogramm setzt, wie der Name schon sagt, auf die Inanspruchname der gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Für jede durchgeführte Maßnahme steht Ihnen ein jeweiliger Bonus zu.

Unser Bonusprogramm

Jeder Versicherte bekommt auf Anfrage sein eigenes, individualisiertes Bonusformular (mit Ihrem Namen und Ihrer Krankenversicherungsnummer) mit entsprechenden Stempelfeldern für die jeweilige Vorsorgemaßnahme. All dies ermöglicht Ihnen und uns eine schnellere und einfachere Bearbeitung. Wir senden Ihnen Ihr Bonusformular für 2024 gerne auf Anfrage bzw. automatisch mit dem Bescheid über Ihren Bonus 2023 zu. 

Verwenden Sie immer das Bonusformular für das aktuelle Jahr, also Bonusprogramm Erwachsene 2024 bzw. Kinder/Jugendliche 2024 für 2024. Nur auf diese Weise ist eine (maschinelle) Verarbeitung möglich. 
 

Kennen Sie dieses Angebot? Unser Bonusprogramm in der Service-App!


Mit der BKK Akzo Nobel Service-App war es noch nie so einfach, das Bonusprogramm zu verwalten und die durchgeführten Maßnahmen zur Erstattung an uns zu übermitteln. Natürlich bietet die App noch viele weitere Funktionen. Mehr dazu lesen Sie hier oder laden Sie sich einfach gleich die App im jeweiligen App Store kostenlos herunter und lernen Sie die App kennen.

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BKK Bonusprogramm

Wer kann am BKK Bonusprogramm teilnehmen?

Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusheft.

Wie funktioniert das Bonusprogramm?

Ganz einfach! Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen. Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.

Bonusprogramm für Erwachsene

Für den Erwachsenenbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen entsprechenden Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

a) Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (Gesundheitsuntersuchungen - „Check-Up“) einen Bonus von 15 €.

b) Für die Inanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V i. V. m. den hierzu gem. § 92 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien Krebsfrüherkennungs-RL) einen Bonus von 15 €.

c) Für die Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J 2 einen Bonus von 15 €.

d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche

Für den Kinder- und Jugendbonus teilnahmeberechtigte Versicherte erhalten für das Antragsjahr einen Bonus bei Nachweis der Voraussetzungen wie folgt:

a) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kindervorsorgeuntersuchung (U1 bis U9) sowie der ergänzend hierzu selektivvertraglich angebotenen Kinderuntersuchungen („BKK-Starke Kids“) einen Bonus von 15 €.

b) Für die Inanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 oder J 2 einen Bonus von 15 €.

c) Für die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Untersuchung nach § 26 Abs. 1 Satz 5 SGB V einen Bonus von 10 €.

d) Für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 12c der Kassensatzung einen Bonus je Maßnahme von 10 €. Impfungen mit mehreren Wirkstoffen (Kombinations- oder Mehrfachimpfungen) gelten als eine Impfmaßnahme. Sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfdosen erforderlich, wird der Bonus nur für die letzte der für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfung gewährt.

Maßnahmen im Überblick

Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:

zu a) Ärztliche Gesundheitsuntersuchung

- Check-Up - Check-Up: zwischen 18 und 35 Jahren (einmalig), ab 35 Jahren (alle 3 Jahre)

zu b) Krebsfrüherkennung

- Hautkrebsscreening: ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)

- Gebärmutterhalskrebs und Genital: ab 20 Jahren (jährlich)

- Brustkrebs: ab 30 Jahren (jährlich)

- Prostata: ab 45 Jahren (jährlich)

- Mammographie-Screening/Brustkrebs: zwischen 50 und 70 Jahren (alle 2 Jahre)

- Darmkrebsvorsorge Frau: zwischen 50 und 54 Jahren: Stuhltest (jährlich), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)

- Darmkrebsvorsorge Mann: zwischen 50 und 54 Jahren: wahlweise Stuhltest (jährlich) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren), ab 55 Jahren: wahlweise Stuhltest (alle 2 Jahre) oder 2 Darmspiegelungen (Mindestabstand von 10 Jahren)

- Bauchaortenaneurysma Mann: ab 65 Jahren (einmalig)

zu d) Schutzimpfungen

Hierunter fallen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz-Nachweise. Ein Impfzyklus über 2-4 Impfungen über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr ist für eine Grundimmunisierung bei zahlreichen Impfungen notwendig.

Eine noch detailliertere Übersicht finden Sie im Vorsorge-Checker.

Zum Vorsorge-Checker

Bonusmaßnahmen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene

Alle Versicherten (sowohl Kinder/Jugendliche als auch Erwachsene), die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben außerdem einen Anspruch auf einen Präventionsbonus bei Nachweis der Voraussetzung wie folgt:

a) Für die Inanspruchnahme einer gem. §§ 22 Abs. 1 oder 28 Abs. 2 i.V.m. 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V angebotenen zahnärztlichen Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen wird einmalig jährlich ein Bonus in Höhe von 10 € gewährt.

b) Für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V (Präventionskurs) wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt.

c) Für den Teilnahmenachweis regelmäßiger Bewegungsangebote im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein oder alternativ einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Sport/Fitness-Studio oder alternativ den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Wanderabzeichens oder eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes wird ein Bonus von einmalig jährlich 10 € gewährt. 

Die entsprechenden Maßnahmen können Sie sich in Ihrem individualisierten Bonusformular abstempeln lassen, welches wir Ihnen gerne zusenden.

 

So sichern Sie sich Ihren Bonus

Das neue, individualisierte Bonusformular senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Nehmen Sie dieses zu Ihren Arztterminen für Gesundheitsuntersuchungen („Check-Up“), Krebsfrüherkennung, Kinderuntersuchungen, Impfungen und zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Kind) mit. Die durchgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in der Praxis im jeweils dafür vorgesehenen Feld abgestempelt bzw. eingetragen. Das Gleiche gilt für den Gesundheitskurs, Sportverein oder das Fitnessstudio.


Grundsätzlich gilt:
Wenn ein Nachweis nicht erfüllt werden kann, weil zum Beispiel das Alter zur Teilnahmeberechtigung noch nicht erreicht ist oder eine Untersuchung nur alle paar Jahre stattfindet, kann hierfür in dem Jahr kein Bonus erworben werden. Bei Vorsorgeuntersuchungen sind Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet, das Bonusfeld kostenlos abzustempeln, sofern die Untersuchung im gleichen Quartal erfolgt ist.

 

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt? Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr. Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht.

NEUES ANGEBOT:
Alternativ haben Sie ab sofort die Möglichkeit, mittels unserer neuen Service-App Ihr Bonuspgramm zu verwalten und die Maßnahmen bei uns zur Erstattung einzureichen.

Bitte beachten Sie

Das Bonusformular ist immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und muss spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonusformulare zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.

Häufig gestellte Fragen zum Bonusprogramm

Wer kann am BKK Bonusprogramm teilnehmen?

Teilnehmen können alle Versicherten der BKK Akzo Nobel - egal, ob Mitglied, Ehegatte oder Kind - mit einem jeweils eigenen Bonusformular.

Wie funktioniert das Bonusprogramm?

Ganz einfach! Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie die folgenden Maßnahmen durchführen, steht Ihnen pro Maßnahme ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt auch jeweils separat für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.

Wir bieten zwei Bonusprogramme an, die individuell auf die Altersgruppen zugeschnitten sind. Es gibt ein Bonusprogramm für Erwachsene (ab 18 Jahren) sowie ein Bonusprogramm für Kinder/Jugendliche mit jeweils verschiedenen Vorsorge- bzw. Präventionsangeboten.

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Haben Sie „Ihre“ Maßnahmen alle durchgeführt? Dann senden Sie uns Ihr unterschriebenes Bonusformular am besten umgehend zur Erstattung zu oder laden Sie es über unsere Service-App hoch. Diese bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere nützliche Funktionen, wie z.B. Adressänderung, Stellen diverser Anträge (z.B. Erstattung aus Gesundheitskonto), Upload Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vieles mehr. Mit der App haben Sie immer einen Überblick über Ihre bereits durchgeführten Bonusmaßnahmen und können Ihre Anträge schnell und unkompliziert an uns übermitteln . 

Bitte beachten Sie, dass das Bonusfornular immer vom 01.01. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig ist und spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden muss. Später eingereichte Bonusformulare können leider nicht mehr angerechnet werden. Nachdem wir zum Jahreswechsel deutlich mehr Bonusformulare zur Erstattung erhalten, empfehlen wir, diesen Zeitraum zu meiden und - wenn möglich - bereits im Laufe des Jahres das Formular einzureichen.

Der Bonusanspruch besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Mitgliedschaft besteht.

Weiterführende Information

Alle Informationen sowie hilfreiche Antworten auf diverse Fragen rund um das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Zur Website

Auch das Bayerische Landesamt für Steuern bietet Informationen zum Thema.

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