Leistungen
Gesundheitskonto BKK
Leistungen in Höhe von mehreren hundert Euro
Auf Ihrem BKK-Gesundheitskonto stehen Ihnen und jedem Ihrer familienversicherten Angehörigen pro Jahr verschiedene Leistungen in Höhe von mehreren hundert Euro zur Verfügung. Ihr Guthaben können Sie für medizinische Leistungen verwenden, die normalerweise kostenpflichtig sind. Ob zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, alternative Heilmethoden wie die Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder einen Zuschuss für Sehhilfen – Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten. Gesund leben lohnt sich – machen Sie mit!
Tipp bzw. aktueller Hinweis
Richtung Jahreswechsel ist das Aufkommen an eingereichten Anträgen deutlich höher als unter dem Jahr, die Bearbeitungszeit entsprechend länger. Aktuell sind es etwa drei bis vier Wochen.
Die Bearbeitung von Anträgen aus dem Bonusprogramm bzw. Gesundheitskonto erfolgt separat, weshalb Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Post von uns bekommen können, auch wenn Sie Ihre Anträge zusammen bei uns eingereicht haben.
Tipp: Schicken Sie uns Ihre Rechnungen oder auch Ihr abgestempeltes Bonusformular nach der Behandlung bereits im laufenden Jahr zu. Dann können wir diese in der Regel in gewohnt kurzer Zeit für Sie bearbeiten.
Achtung: Die Kostenübernahme setzt voraus, dass die Leistungsinanspruchnahme während der bestehenden Versicherung bei der BKK Akzo Nobel erfolgt ist und die entsprechende/n Rechnung/en bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres bei uns eingereicht werden.
Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Vorsorgeleistung - 50 % einer Arztrechnung
Wir erstatten Ihnen gegen Vorlage der Rechnung und des Antrags auf Erstattung aus dem Gesundheitskonto (Antrag entfällt bei Beantragung über die Service-App oder die Online-Geschäftsstelle - hier reicht das Hochladen der Rechnung) je Kalenderjahr einmalig 50 % einer Arztrechnung (Arzt mit Kassenzulassung) über eine individuelle ärztliche Vorsorgeuntersuchung (IGeL-Leistung), maximal 150 €. Insbesondere folgende individuelle Vorsorgeleistungen sind erstattungsfähig:
Professionelle Zahnreinigung (PZR) - 50 % einer Rechnung
Die durch geschultes Fachpersonal umfassend durchgeführte und äußerst gründliche und professionelle Zahnreinigung bei einem Vertragszahnarzt, d.h. Zahnarzt mit Kassenzulassung, unterstützen wir je Kalenderjahr einmalig, also eine Behandlung, zu 50 %, maximal60 € - wahlweise gegen Vorlage der Rechnung (zusammen mit dem Gesundheitskonto-Antrag) oder dem Upload der Rechnung über unsere Service-App bzw. die Online-Geschäftsstelle.
Osteopathie - Erstattung bis zu 90 € kalenderjährlich
Wer auf die Wirksamkeit von alternativen oder ergänzenden Heilmethoden vertraut, der kann auch im Bereich der ganzheitlichen, manuellen Behandlungsmethode mit einer Kostenerstattung durch uns rechnen. Wir erstatten jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 €, insgesamt somit bis zu 90 € kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen. Die Vorlage der Originalrechnung(en) sowie des Erstattungsantrags ist erforderlich bzw. der Upload über unsere Online-Geschäftsstelle.
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist bzw. eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
Zuschuss zu Sehhilfen - Kostenbeteiligung mit 40 €
Die BKK Akzo Nobel sorgt für Durchblick und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 €.
Die Kostenerstattung erhalten Sie einmalig gegen Vorlage der Rechnung und des Antragsformulars. Alternativ können Sie die Rechnung auch über die Service-App oder die Online-Geschäftsstelle hochladen.
Ein erneuter Zuschuss ist nach vier Jahren möglich (für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).
Sie benötigen die BKK Akzo Nobel Service-App auch für Freigaben innerhalb der Online-Geschäftsstelle!
Hier gehts zu den jeweiligen App-Stores:
Das Wichtigste in Kürze:
- Jedem Versicherten steht automatisch das volle Gesundheitskonto-Budget in Höhe von mehreren hundert Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
- Eine Übertragung des Guthabens bzw. des Restguthabens auf andere Versicherte sowie auf folgende Kalenderjahre ist nicht möglich.
- Sie bezahlen Ihre Privatrechnung selbst und reichen bitte wahlweise den Erstattungsantrag und die Rechnung oder die eingescannte Rechnung per Upload über unsere Service-App/Online-Geschäftsstelle bis zum 30.06. des Folgejahres bei uns zur Erstattung ein.
- Gerne überweisen wir Ihnen nach entsprechender Prüfung die erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem Gesundheitskonto.
Einen entsprechenden Antrag dazu finden Sie auf dieser Seite unter Downloads oder in unserem Formular-Center (Erstattung Gesundheitskonto)
Unter meine.bkk-akzo.de gelangen Sie zur Online-Geschäftsstelle
Zur Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de wechseln
Sie benötigen die BKK Akzo Nobel Service-App auch für Freigaben innerhalb der Online-Geschäftsstelle!
Hier gehts zu den jeweiligen App-Stores:
Die BKK Service-App im Apple App Store
Die BKK Service-App im Google Play Store