Seniorenpaar genießt abends zusammen eine Tasse Tee
Gesundheit mit
Wohlfühl-Well
10 gute Gründe für uns

Rufen Sie uns an

06022 7069-400

Pflegepersonen

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung vom Beruf für die Pflege

Um Pflegenden eine Möglichkeit zu geben, bei eintretender Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen alles Notwendige zu organisieren und auch langfristig für die Pflege Zeit zu haben, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für berufliche Auszeiten in Form von kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit geschaffen.

Möglichkeiten, die das Gesetz vorsieht

Kurzfristige 10-tägige Freistellung mit Lohnersatzleistung

Als pflegender Angehöriger haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine kurzfristige, maximal 10-tägige Freistellung für die Organisation und Sicherstellung einer akuten und plötzlich eingetretenen Pflegesituation. Ihre BKK Pflegekasse zahlt Ihnen in dieser Zeit mit dem Pflegeunterstützungsgeld eine Lohnersatzleistung in Höhe der Leistung des Kinderkrankengeldes.

Pflegezeit

Um einen nahen Angehörigen zu pflegen, kann sich ein Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu sechs Monaten ganz oder teilweise von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen. Der Anspruch auf Freistellung besteht jedoch nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit: Bei der Familienpflegezeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, über einen Zeitraum von maximal 24 Monate ihre reguläre Arbeitszeit auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden zu reduzieren.

Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit

Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können ineinander übergehen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen maximal 24 Monate.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase Ihres Angehörigen Ihre Arbeitszeit für drei Monate zu reduzieren oder ganz auszusetzen.

Soziale Absicherung der Pflegepersonen in der Renten,- Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Arbeitslosenversicherung während der Pflegezeit

Pflegepersonen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) versichert, wenn ein Pflegebedarf (bei mindestens Pflegegrad 2) bei der häuslichen Pflege für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, festgestellt wird und sie vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem Arbeitsförderungsgesetz hatten. Die Beiträge trägt die Pflegekasse.

Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit

Wenn während der Pflegezeit Ihr Arbeitsverhältnis ruht und kein Gehalt bezogen wird sowie kein Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung besteht, müssen Sie sich selbst um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern und sich freiwillig weiterversichern. Auf Antrag erstattet unsere Pflegekasse den Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags für maximal sechs Monate.

Rentenversicherung während der Pflegezeit

Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen Rentenversicherungsbeiträge, wenn ein Pflegebedarf (bei mindestens Pflegegrad 2) bei der häuslichen Pflege für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, festgestellt wird. Dabei müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu beraten wir Sie individuell und ausführlich.

Unfallversicherung während der Pflege

Ehrenamtliche Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn ein Pflegebedarf (bei mindestens Pflegegrad 2) bei der häuslichen Pflege für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, festgestellt wird Erleiden sie bei den Pflegetätigkeiten einen Unfall, erbringt der Unfallversicherungsträger umfangreiche Leistungen. Wichtig ist die umgehende Meldung des Unfalls bereits beim Arzt/Krankenhaus und beim Unfallversicherungsträger. Die Beiträge trägt die Gemeinde, in deren Bereich der Ort der Pflegetätigkeit (Pflegehaushalt) liegt.

Pflegekurse

Zur Schulung von Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, erstatten wir die Kosten von Pflegekursen. Sie vermitteln das nötige Rüstzeug für die Pflege, z.B. wichtige Handgriffe, Tipps und Tricks, um den Pflegealltag so einfach wie möglich zu gestalten. Die Kurse werden von proffessionellen Dienstleistern angeboten, die jahrelange praktische Erfahrung in der Pflege vorweisen können. Dazu zählen ambulante Pflegedienste oder Wohlfahrtsverbände. Gern vermitteln wir Ihnen die entsprechenden Kontaktadressen. Außerdem bieten wir kostenlose Online-Pflegekurse an, um Sie bei Ihrer Aufgabe zu unterstützen.

Zum Kurs: Grundlagen der häuslichen Pflege

Zum Kurs: Alzheimer und Demenz

Übersicht der Online-Pflegekurse

zurück nach oben

Ankommen und wohlfühlen: Werden Sie Mitglied

Überdurchschnittliche Leistungen zum attraktiven Preis: Wir überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsangebot und unserem persönlichen Service.