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Ärztliche Zweitmeinung

Sicherheit bei Erkrankungen oder vor Operationen

Bei einer ernsthaften Erkrankung oder vor einer Operation möchten Sie ganz sicher sein: Ist die vorgeschlagene Therapie die richtige? Gibt es Alternativen zur bevorstehenden Operation? Werde ich von meinem Arzt optimal beraten und behandelt? Vor allem bei orthopädischen Operationen an Knie, Hüfte, Rücken oder Schulter gehen die Meinungen oft auseinander. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa 60 % aller geplanten Operationen eigentlich überflüssig wären, sind diese Fragen berechtigt.

Beratung durch Experten

Um Ihnen in solchen Situationen Sicherheit zu geben und damit Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen, übernehmen wir im gesetzlichen Rahmen die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung.

Die Details des Zweitmeinungsverfahrens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf gesetzlicher Grundlage geregelt (§ 27b SGB V). Dort ist festgelegt

  •     für welche Eingriffe diese Bestimmungen gelten,
  •     über welche Qualifikation zweitmeinungsgebende Ärzte („Zweitmeiner“) verfügen müssen, und
  •     wie sichergestellt werden kann, dass die Zweitmeiner Sie neutral beraten und Sie auch über
        ggf. bestehende eigene Interessenkonflikte aufklären.

Die Regelungen des G-BA gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind.

Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses haben Sie aktuell einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei:

  •     Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  •     Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  •     arthroskopischen Eingriffen an der Schulter
  •     Implantationen einer Knieprothese
  •     Amputationen bei Diabetischem Fußsyndrom
  •     Eingriffen an der Wirbelsäule 
  •     Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen 
  •     Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators 
  •     Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)


Ihr Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinzuweisen. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, können Sie es in Anspruch nehmen, müssen aber nicht. 

Eine Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale ärztliche Meinung abgegeben werden. Sie soll sich auf die Beratung des Patienten zur Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und zu möglichen eingriffsvermeidenden Therapie- oder Behandlungsalternativen fokussieren. 

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes - soweit der Patient sie dem Zweitmeiner zur Verfügung stellt - und ein Beratungsgespräch (Anamnese). Hinzu kommen ggf. ärztliche Untersuchungsleistungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Diagnose zwingend medizinisch erforderlich sind. 

Für eine optimale Beratung bei einer Zweitmeinung sollte der Zweitmeiner medizinisch nachvollziehen können, warum Ihnen der Eingriff empfohlen wurde. Dabei helfen idealerweise alle bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse und Angaben zu eventuell schon erfolgten Behandlungen. Diese Befunde sind die Grundlage für die Empfehlung des behandelnden Arztes zum Eingriff gewesen. Bitte bringen Sie daher zum Termin beim Zweitmeiner möglichst alle Befunde und Ergebnisse der bei Ihnen bereits durchgeführten Untersuchungen mit – auch um Doppeluntersuchungen und Mehrfachkosten zu vermeiden. Bitten Sie dafür Ihren behandelnden Arzt, Ihnen die benötigten Unterlagen auszuhändigen. 

Ein Zweitmeiner soll Sie zum empfohlenen Eingriff und möglichen Therapie- oder Handlungsalternativen so informieren und beraten, dass Sie im Anschluss ruhigen Gewissens die für Sie richtige Entscheidung treffen können. Dabei sollen mögliche Therapiealternativen unter Berücksichtigung der Anamnese und des Krankheitsverlaufs einbezogen werden, gestützt auf die vorhandenen Vorbefunde sowie Ihre Präferenzen.

Das Ergebnis der Zweitmeinung wird Ihnen mitgeteilt – auf Wunsch auch dem Arzt, der die Indikation zum geplanten Eingriff gestellt hat.

Unter folgender Internetadresse finden Sie Informationen zu allen Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen:

Zweitmeinung

Von welchem Arzt Sie die Zweitmeinung einholen möchten, steht Ihnen frei.

Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren finden Sie unter Downloads.

 

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