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Ausblick

Die Funktionalitäten der ePA werden kontinuierlich ausgebaut

So sind beispielsweise ab dem 01.01.2022 die folgenden zusätzlichen Funktionen geplant: als in der ePA hinterlegbare Dokumente kommen unter anderem das Zahnbonusheft, der Mutterpass oder die Impfdokumentation hinzu. Darüber hinaus sind feingranularere Berechtigungssysteme vorgesehen, die mehrstufige Berechtigungsvergaben ermöglichen. Auch soll die Möglichkeit bestehen, Vertreter festzulegen und bei einem Kassenwechsel die bestehenden Daten aus der ePA der bisherigen Krankenkasse in die ePA der neu gewählten Krankenkasse zu übertragen.

Geplante Funktionen ab 2023

Auch zum 01.01.2023 sollen die einstellbaren Dokumente nochmals erweitert werden, zum Beispiel um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Als weitere Funktion ist die freiwillige Weitergabe von gespeicherten Daten zu Forschungszwecken geplant.

Die Weiterentwicklung der ePA

Auch über diesen Zeitpunkt hinaus ist die Weiterentwicklung der ePA noch lange nicht abgeschlossen. Es ist langfristig geplant, einen Datenaustausch europaweit und grenzüberschreitend anzubieten. Beispielsweise können das digitale Überweisungsscheine, Organspendeausweise oder Patientenverfügungen sein.

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