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GesundheitsID

Einführung GesundheitsID ab dem 01.01.2024

Zum 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID freiwillig zur Verfügung. Die GesundheitsID wird in der Telematikinfrastruktur hinterlegt und erleichtert Ihnen zukünftig den Zugang in Apps, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
  • Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
  • Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
  • Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.

Unser Hinweis für Sie: Die GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert.

Wie erhalten Sie Ihre GesundheitsID?

Die GesundheitsID wird automatisch erstellt, wenn Sie sich in unserer ePA-App registrieren. Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier.

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