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Sachbezugsfreigrenze 2022 steigt auf 50 Euro
Welche neuen Gesetze und Änderungen in Kraft treten und was Sie als Arbeitgeber wissen müssen, erfahren Sie hier.
Schrittweise Richtung digitaler Übermittlung
Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse
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Ab 01.01.2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes bürokratisches Verfahren.
Für von der Krise betroffene Unternehmen besteht aktuell Hilfestellung in Form eines erleichterten Stundungszugangs.
Die Neuerung der Angaben im Geburtenregister hat Auswirkungen auf das Arbeitgeber-Meldeverfahren.
Kurzfristige Entgeltminderungen führen bei Arbeitnehmern nichtmehr zur Krankenversicherungspflicht.
Die Einkommensgrenze für Midijobs wurde zum 1. Juli 2019 von 850,00 € auf 1.300,00 € angehoben.