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Ab 01.01.2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes bürokratisches Verfahren.
Für von der Krise betroffene Unternehmen besteht aktuell Hilfestellung in Form eines erleichterten Stundungszugangs.
Die Neuerung der Angaben im Geburtenregister hat Auswirkungen auf das Arbeitgeber-Meldeverfahren.
Kurzfristige Entgeltminderungen führen bei Arbeitnehmern nicht mehr zur Krankenversicherungspflicht.