Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) finden 62 Prozent der Menschen in Deutschland ein elektronisches Rezept sinnvoll und 60 Prozent geben an, diese Möglichkeit der Arzneiverschreibung auch nutzen zu wollen. Dennoch würden 53 Prozent ein Rezept in Papierform gegenüber dem elektronischen Rezept bevorzugen.
Am 01.07.2021 hat erstmal nur ein Pilotprojekt in der Fokusregion Berlin/Brandenburg mit 120 Apotheken und 50 Arztpraxen begonnen, wobei hier wohl zunächst auch nur simulierte Tests vorgesehen sind. Ab 1. Oktober sollen bundesweit alle Praxen das eRezept freiwillig ausstellen können.Verpflichtend vorgegeben ist die Nutzung von E-Rezepten bei der Verordnung von verschreibungspflichtiger Arznei laut Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erst ab 1. Januar 2022. Patienten können dann entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer gesicherten E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden oder ob sie die für die Einlösung erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis weiterhin als Papierausdruck ausgehändigt haben wollen.
Damit entfällt das bisherige Papierrezept. Künftig wird bei der Verschreibung in der Praxis ein QR-Code generiert, der in die App des Patienten geschickt wird. In der Apotheke muss dieser Code vorgezeigt werden. In der App können auch Informationen zur Einnahme und Dosierung eingesehen werden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-Gesundheitskarte. Wer die App nicht nutzen kann oder will, muss den QR-Code in der Arztpraxis ausdrucken lassen.