Nachrichtenbeitrag

Hausarztzentrierte Versorgung optimiert

Für Pflegeheimbewohner und Patienten mit Atemwegsinfekten

Nachrichtenbeitrag Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt

Im Rahmen der sogenannten hausarztzentrieren Versorgung* (HzV) profitieren seit dem 01. Oktober 2021 Pflegeheimbewohner von einer intensiveren Betreuung durch ihren Hausarzt und Personen mit Atemwegserkrankungen von einer verbesserten Diagnostik.  

Die medizinische Versorgung der Versicherten in Deutschland wird regelmäßig auf den Prüfstand ge-stellt. Sind Änderungen erforderlich, können diese nicht nur durch Gesetze geregelt werden – auch Krankenkassen haben die Möglichkeit, beispielsweise über Selektivverträge mit Ärzteverbänden Leistungen für Versicherte zu optimieren. Zu diesen Verträgen gehört auch der seit vielen Jahren in Bayern bestehende HzV-Vertrag, der für verschiedene Patientengruppen nun Verbesserungen vorsieht. 
 

Was verbessert sich konkret?

Neu ist, dass Pflegeheimbewohner nun eine engmaschigere und intensivere Betreuung durch den Hausarzt erhalten mit dem Ziel, unnötige Klinikaufenthalte und Notdienstkontakte zu reduzieren. Voraussetzungen hierfür ist ein Kooperationsvertrag, den der Hausarzt zuvor mit dem betreffenden Pflegeheim schließt. Pflegeheimbewohner, deren Angehörige oder das Pflegeteam können dann einmal pro Quartal telefoni-sche und telemedizinische Sprechstunden wahrnehmen, die außerhalb der regulären Praxiszeiten vor Wo-chenenden und Feiertagen liegen. 

Finanzielle Pauschalen anstelle von aufwendigen Abrechnungen erleichtern dem Hausarzt darüber hinaus die Wahrnehmung vieler weiterer Betreuungsaspekte wie beispielsweise individuelle Beratungsgespräche mit Patienten und Angehörigen, aber auch mit dem Pflegeteam, die Koordination notwendiger Facharzt-behandlungen oder die Erstellung geriatrischer Notfallpläne. 
 

Vermeidung unnötiger Antibiotikaeinnahmen 

Für Patienten mit Atemwegsinfekten oder einer häufig als Begleiterscheinung auftretenden Mittelohrent-zündung sieht der verbesserte HzV-Vertrag nun den Anspruch auf einen CRP-Schnelltest vor. Er dient als Entscheidungshilfe bei/vor der Verschreibung von Antibiotika und soll so gesundheitlichen Risiken für die HzV-Patienten und der Entstehung von Resistenzen vorbeugen. 


*Hausarztzentrierte Versorgung
Jeder Versicherte der BKK Akzo Nobel kann sich in das BKK Hausarztprogramm teilnehmender Ärzte einschreiben. Der Hausarzt ist dann für alle medizinischen Belange zentraler Ansprechpartner. Er koordi-niert wie ein Lotse weiterführende Therapien und Facharztbesuche. Da alle Befunde bei ihm zusammen-laufen, können Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlungsqualität insgesamt verbessert wer-den. Die Teilnahme an HzV ist freiwillig und kostenlos. Teilnehmer verpflichten sich allerdings, nur die-sen Hausarzt (Ausnahme: Notfall oder Urlaubsvertretung) in Anspruch zu nehmen. 


Marginalie CRP-Schnelltest 
Der CRP-Schnelltest funktioniert wie ein Blutzuckertest und zeigt an, ob im Körper bakteriell bedingte Entzündungswerte vorhanden sind. Bei schweren bakteriellen Infektionen kommt es zu einem Anstieg des C-reaktiven Proteins (CRP), der bei viralen Infektionen in der Regel ausbleibt.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website unter Hausarztbehandlung  
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch unter 06022 7069-180 oder schriftlich unter versorgungsmanagement@bkk-akzo.de

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