Jeder Mensch kann in die Situation geraten, für einige Zeit oder dauerhaft auf Pflege angewiesen zu sein. Das geschieht meist völlig unerwartet und plötzlich.
Zur Absicherung dieses persönlichen Risikos gibt es daher seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung.
Was man hier genau in einem solchen Fall in Anspruch nehmen kann und welche Leistungen man zu den Pflegegraden 1 bis 5 erwarten kann, darüber informierte die Referentin Frau Verena Scholz von der BKK Akzo Nobel ein breites Publikum.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel: Main Echo - BRK-Pflege-Vortragsreihe
Bei Fragen zu den gesetzlichen Neuerungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Pflegekasse gerne zur Verfügung. Telefonisch unter 06022 7069-600 oder per E-Mail an pflege@bkk-akzo.de
Weitere Infos zur Pflegereform finden Sie hier:
Bundesgesundheitsministerium - Pflege