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Sozialversicherung für Azubis
Was bleibt vom Azubi-Gehalt übrig?
Welche Beiträge du als Auszubildende(r) zahlen musst und was am Ende von deinem Gehalt übrig bleibt, erfährst du hier. Mit Ausbildungsbeginn bist du in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) versicherungspflichtig. Demnach musst du dich für eine Krankenkasse entscheiden, bei der dich dein Arbeitgeber mindestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn anmelden wird.
Was muss ich zahlen?
Vorweg zwei gute Nachrichten:
- Von Deinem Gehalt musst Du in der Regel keine Steuern zahlen, bzw. erhältst sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende zurück.
- Die Beiträge teilen sich der Arbeitgeber und du, es sei denn, deine Ausbildungsvergütung beträgt nicht mehr als 325 €. Dann übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge komplett.
Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt zurzeit 14,6 %. Davon zahlen du und dein Arbeitgeber gleichermaßen 7,3 Prozentpunkte. Hinzu kommen der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr, der vom Auszubildenden alleine zu tragen ist, sowie der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser Beitrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und beträgt durchschnittlich 1,7 %, bei uns liegt er nur bei 1,65 %.
Zurzeit gelten folgende Beitragssätze
Krankenversicherung | 14,6 % |
Krankenversicherung zusätzlicher Beitragsanteil des Versicherten | 1,65 % |
Pflegeversicherung | 3,4 % |
Pflegeversicherung Zusatz für Kinderlose | 0,6 % |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Berechnung – Beispiel bei 500 € Gehalt
Du rechnest einfach jeweils Dein Gehalt x Prozentsatz / 2.
Gehalt (brutto) | 500,00 € |
Arbeitslosenversicherung (2,6 %) | 6,50 € |
Rentenversicherung (18,6 %) | 46,50 € |
Krankenversicherung (14,6 %) + 1,65 % (BKK) | 40,63 € |
Pflegeversicherung* (3,4 %) | 8,50 € |
Gehalt (netto) | 397,87 € |