Mitgliedschaftsführung & Beiträge Mitglieder
Die eigene Krankenversicherung
Wenn die Familienversicherung endet
Der Ausbildungsvertrag steckt in der Tasche – jetzt kann‘s ja losgehen mit dem neuen Job. Doch wer eine betriebliche Ausbildung beginnt, muss sich vorher noch um ein paar Dinge kümmern, die früher über die Eltern gelaufen sind. Als Azubi musst du dich selbst versichern und auch Beiträge bezahlen - die Familienversicherung bei den Eltern endet.
Dein Versicherungsverhältnis beginnt
Wenn du dich für eine Kasse entschieden und dort angemeldet hast, erhältst du eine Mitgliedsbescheinigung und deine elektronische Gesundheitskarte. Die Mitgliedsbescheinigung musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben, damit er weiß, wohin er die Beiträge überweisen muss. Deine persönliche Gesundheitskarte solltest du immer bei dir haben. Sie ist dein Versichertennachweis und berechtigt dich zu umfangreichen und bargeldlosen Leistungen bei Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern in Deutschland. Vom ersten Tag an stehen dir die vollen Leistungen deiner BKK zur Verfügung.
Befreiung von Zuzahlungen
Für einige der Leistungen hat der Gesetzgeber verfügt, dass die Versicherten eine Zuzahlung leisten müssen. Doch gerade in der Ausbildung, wenn das Geld oft knapp ist, gibt es Möglichkeiten für eine vollständige oder teilweise Befreiung. Mehr Infos und den dafür notwendigen Befreiungsausweis bekommst du bei deiner BKK. Von fast allen Zuzahlungen automatisch befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Einzige Ausnahmen sind kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und Fahrtkosten. Deine BKK kann aber auch hier unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Eigenbeteiligung übernehmen.