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Beitragsfrei bis zum 25. Lebensjahr

Einfach clever versichert: Studierende können sich bei uns bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichern. Auch danach profitieren sie von besonders günstigen Beiträgen.

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Bis 25 zum Nulltarif

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres könnt Ihr euch während des Studiums, einer Ausbildung oder eines Praktikums grundsätzlich über eure Eltern kostenfrei familienversichern. Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass eure monatlichen Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegen. BAföG wird dabei nicht angerechnet. Die Möglichkeit der Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes sowie um Zeiten (höchstens 12 Monate) eines anerkannten Freiwilligendienstes.

Studentische Krankenversicherung

Endet die Familienversicherung, weil ihr z.B. die Alters- oder Einkommensgrenzen überschreitet, seid ihr anschließend in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Ab dem 01.01.2024 betragen die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung 96,39 € und zur Pflegeversicherung 27,61 € bzw. für Kinderlose 32,48 €. Die Krankenversicherung für Studenten besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Anschließend könnt Ihr euch, solange ihr immatrikuliert seid, freiwillig mit günstigen Beiträgen und vollem Versicherungsschutz weiterversichern.

  • Krankenversicherung: 96,39 €
  • Pflegeversicherung: 27,61 € *
  • Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 J.: 32,48 €

Berechnungsgrundlagen

Der Beitragssatz für die studentische Krankenversicherung beträgt 70 % des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen. Seit 2015 liegt er bei 10,22 %. Er berechnet sich aus dem geltenden BAföG-Höchstsatz von derzeit (seit dem Wintersemester 2022/2023) 812 € im Monat.

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den fast jede Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe erhebt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bei 1,7 %. Bei der BKK Akzo Nobel beträgt er 1,65 %.

In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von derzeit 3,4 %. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommen 0,4 Prozentpunkte dazu.

 

* abzüglich Abschlag für das 2.-5. Kind des Versicherten, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von jeweils 0,25 Prozentpunkten

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