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Mutterschaftsgeld

Beitragsfrei versichert

Damit Sie finanziell abgesichert sind, erhalten Sie von uns 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht das Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Während der Elternzeit sind Sie darüber hinaus bis zu drei Jahre bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie kein Arbeitsentgelt erhalten.

Anspruch und Höhe

Das Mutterschaftsgeld ist maximal so hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst und darf 13 EUR kalendertäglich nicht überschreiten. Die verbleibende Differenz wird von Ihrem Arbeitgeber getragen. Es wird allen Frauen gezahlt, die zum Beginn der Mutterschutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind: Arbeitnehmerinnen, aber auch Selbstständigen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Geringfügig Beschäftigte Frauen haben Anspruch auf Leistungen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (Mutterschaftsgeldstelle). Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Weiter zum Bundesamt für Soziale Sicherung

Antrag

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme ca. 7 Wochen vor Ihrem voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift auf der Rückseite. Diesen Antrag auf Mutterschaftsgeld senden Sie uns bitte zu.

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