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Antrag und Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit

Ein Anruf genügt

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beziehen, müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Ein Anruf bei uns mit dem Wunsch auf Erhalt von Pflegeleistungen reicht und Sie bekommen entsprechende Unterlagen zugesandt.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der zehn Jahre vor Antragsstellung.

Hausbesuch vom Gutachter

Nachdem ein Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit besteht. Danach meldet sich eine erfahrene Pflegefachkraft oder ggf. ein ärztlicher Gutachter des MDK zu einem Hausbesuch an. Dort macht sich der Gutachter ein genaues Bild über Ihr persönliches Befinden, in welchem Maße Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind und welcher Pflegeaufwand durch die jeweilige Pflegeperson erfolgen muss. Es ist von Vorteil, wenn Sie alle ärztlichen Befunde / Unterlagen zur Hand haben, damit diese vom Gutachter eingesehen werden können. Der MDK erstellt ein ausführliches Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Von der BKK Pflegekasse werden Sie dann abschließend über Ihren Pflegegrad und die damit einhergehenden Pflegeleistungen informiert.

Was hat sich mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetztes am 1. Januar 2017 geändert? Informationen finden Sie in unserem Flyer im Downloadbereich.

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