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Hilfsmittel und Hilfsmittelberatung

Wir unterstützen Ihre Behandlung

Rollstühle, Hörgeräte, Brillen aber auch Prothesen, Rollatoren, Schuheinlagen oder Inkontinenzartikel gehören zu den Hilfsmitteln. Sie unterstützen eine Behandlung oder gleichen Funktionseinschränkungen aus.

Was wir Ihnen erstatten

Bei medizinisch notwendigen, anerkannten Hilfsmitteln übernehmen wir – bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung – die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils bundesweit einheitlichen Festbetrags. Aufwendungen für erforderliche Änderungen oder Reparaturen werden ebenfalls übernommen. In manchen Fällen können wir Ihnen erforderliche Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen.

Ob ein Gegenstand ein anerkanntes Hilfsmittel ist, können Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nachsehen.

Zum Hilfsmittelverzeichnis (Suche nach Hilfsmitteln)

Ob ein Gegenstand ein anerkanntes Hilfsmittel ist, können Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nachsehen.

Zum Hilfsmittelverzeichnis (Suche nach Hersteller, Positionsnummer, Produktgruppe)

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung für jedes Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 €. Bei gemieteten Hilfsmitteln zahlen Sie insgesamt nur 10 € für die gesamte Dauer der Mietzeit. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Inkontinenzartikel, Unterlagen oder Handschuhe) beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, höchstens jedoch 10 € im Monat. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Bitte beachten Sie: Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.

Manche Hilfsmittel, wie z. B. Schuhe, sind auch normale Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Wir dürfen die Kosten deshalb nicht in voller Höhe übernehmen. Ein Beispiel sind orthopädische Schuhe: Nur die orthopädische "Zurichtung" ist das Hilfsmittel, das wir bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung übernehmen. Die Anschaffung ist selbst zu zahlen.

Den Eigenanteil zahlen Sie an das Sanitätshaus/Apotheke, er wird nicht auf die teilweise Befreiung von Zuzahlungen angerechnet.

Befreiung von Zuzahlungen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Extrakosten vermeiden

Für manche Hilfsmittel gelten Festbeträge, d. h. Höchstgrenzen, bis zu der wir das Mittel bezahlen dürfen. Das betrifft Seh- und Hörhilfen, Inkontinenzartikel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen. Um Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich am besten vorab beim Anbieter, ob er zum Festbetrag liefert oder ob es aufzahlungsfreie Alternativen gibt.

Bei Hilfsmitteln ohne Festpreis übernehmen wir die Kosten bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten Preises. Informieren Sie sich vorab, welche Kosten entstehen und ob noch ein Eigenanteil zu zahlen ist. Je nach Anbieter können die Preise abweichen.

Hilfsmittelberatung

Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Hilfsmittels und beraten Sie unabhängig und umfassend, z. B. zur Auswahl und Beschaffung des passenden Hilfsmittels. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem fairen Preis sicherzustellen. Wir beraten Sie auch, ob es im Einzelfall nicht günstiger ist, ein Hilfsmittel für einen bestimmten Zeitraum zu mieten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Kundenbetreuer aus unserem Hilfsmittelteam.

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