Aktuelles für Arbeitgeber

Umlagesätze U1 und U2 bei der BKK Akzo Nobel zum 01.01.2024 gesenkt

Entlastung für Arbeitgeber beim Aufwendungsausgleich

Schriftzug Aktuelles

Erfreuliche Nachrichten für unsere Arbeitgeber:

Zum 1. Januar 2024 haben wir die Umlagesätze U1 und U2 gesenkt.

Die Entgeltfortzahlungsversicherung - auch Umlageversicherung genannt - ist eine Pflichtversicherung. Für die beiden Umlagen U1 bei Krankheiten und U2 bei Mutterschaft gelten dabei besondere Regeln. Die U1 gilt beispielsweise nur für kleinere Unternehmen, die U2 für alle Arbeitgeber.

Die Umlage U1 („Krankheitsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitnehmern. Dabei wird ein Teil der gesetzlich festgesetzten Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen bzw. von dieser an den Arbeitgeber erstattet. Es handelt sich somit um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber, bei der normalerweise zwischen 40 % und 80 % der Aufwendungen erstattet werden (wobei jeweils ein Antrag zu stellen ist). An der Umlage U1 müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel - ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten - nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. 

Seit dem 01.01.2024 beträgt die Umlage U1 2,4 % (statt 3,5 % in 2023).

bei einer unveränderten Erstattung in Höhe von 70 %.
 

Die Umlage U2 („Mutterschaftsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für Mutterschutzleistungen des Arbeitgebers. Dieser erhält von der jeweiligen Krankenkasse alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet.

Hier konnten wir den Beitragssatz der U2 für 2024 auf attraktive 0,33 % senken (vormals 0,45 %) - bei einer Erstattung in Höhe von 100 %.

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