Kundenberatung
Sozialwahlen 2023
Öffentliche Bekanntmachung
über das Unterbleiben einer Wahlhandlung gem. § 28 Abs. 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Dem Wahlausschuss der Betriebskrankenkasse Akzo Nobel Bayern wurde aus der Wählergruppe der Versicherten sowie aus der Wählergruppe der Arbeitgeber jeweils nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht. Die beiden Listen wurden geprüft und zugelassen.
Die Versichertenvorschlagsliste führt das Kennwort „IGBCE".
Die Arbeitgebervorschlagsliste führt das Kennwort „Verein der Bayerischen Chemischen Industrie e.V.".
Gem. § 28 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung findet bei den Wahlen zum Verwaltungsrat im Jahr 2023 für die Wählergruppe der Versicherten und die Wählergruppe der Arbeitgeber somit keine Wahlhandlung statt.
Die Vorgeschlagenen gelten gem. § 46 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 28 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung mit Ablauf des Wahltages (31.05.2023) als gewählt.
Erlenbach, den 16.01.2023
Der Wahlausschuss der BKK Akzo Nobel Bayern
Abschriften der Vorschlagslisten und der Niederschriften sind in den Geschäftsstellen der BKK Akzo Nobel Bayern öffentlich zugänglich und können dort eingesehen werden.
Kontakt zum Thema
Sie möchten sich von den Leistungen der BKK Akzo Nobel überzeugen?
Denken Sie über einen Krankenkassenwechsel nach und werden Sie jetzt Mitglied. Profitieren Sie von ausgezeichneten Leistungen und fairen Preisen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.