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Sozialwahlen 2023

Öffentliche Bekanntmachung

über das Unterbleiben einer Wahlhandlung gem. § 28 Abs. 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung

 

Dem Wahlausschuss der Betriebskrankenkasse Akzo Nobel Bayern wurde aus der Wählergruppe der Versicherten sowie aus der Wählergruppe der Arbeitge­ber jeweils nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht. Die beiden Listen wurden geprüft und zugelassen.

Die Versichertenvorschlagsliste führt das Kennwort „IGBCE".

Die Arbeitgebervorschlagsliste führt das Kennwort „Verein der Bayerischen Chemischen Industrie e.V.".

Gem. § 28 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung findet bei den Wahlen zum Verwaltungsrat im Jahr 2023 für die Wählergruppe der Versicherten und die Wählergruppe der Arbeitgeber somit keine Wahlhandlung statt.

Die Vorgeschlagenen gelten gem. § 46 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 28 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung mit Ablauf des Wahltages (31.05.2023) als gewählt.

Erlenbach, den 16.01.2023
Der Wahlausschuss der BKK Akzo Nobel Bayern

Abschriften der Vorschlagslisten und der Niederschriften sind in den Geschäftsstellen der BKK Akzo Nobel Bayern öffentlich zugänglich und können dort eingesehen werden.

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